Weiterbildung nach dem Meister

Übung macht bekanntlich den Meister, aber wenn man sich ganz offiziell so nennen möchte, macht es die Handwerkskammer. Mit dem Meistertitel haben Sie eine berufliche Qualifikation erworben, die Ihnen viele Möglichkeiten eröffnet, sowohl direkt für Ihre Karriere als auch die Option, sich noch weiter fortzubilden (was sich wiederum positiv auf Ihren beruflichen Erfolg auswirken könnte). Die Frage ist nur: Wie genau können Sie dem Meister noch ein Krönchen aufsetzen? Die Antworten gibt es hier.


Meister – und dann?

Herzlichen Glückwunsch zum Meistertitel, den Sie bereits in der Tasche haben ober bald haben werden! Diese Aufstiegsfortbildung verlangt nicht nur viel Zeit und Mühe, sondern gibt Ihnen unter anderem die Kompetenzen auf den Weg, Ihren eigenen Betrieb zu führen (wobei der Meister dafür in 53 von 94 Handwerksberufen seit 2020 sogar wieder verpflichtend ist) und Lehrlinge auszubilden.

Zum Jahresanfang 2020 wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeitet:

§53c

Bachelor Professional

"(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.“

und

§53d

Master Professional

(1) Den Fortbildungsabschluss Master Professional erlangt, wer die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.“

Somit dürfen Sie sich mit Ihrem Meistertitel nun auch „Bachelor Professional“ nennen, müssen es aber nicht. Sollten Sie sich für eine weitere Aufstiegsfortbildung entscheiden, wartet der „Master Professional“ auf Sie.

Quelle: §§ 53c und 53d des BBiG, https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf

Es fragt sich also, wie man das noch toppen kann. Zunächst einmal: Sie können sehr zufrieden sein mit Ihrem Erfolg! Mit dem Meistertitel haben Sie die Niveaustufe 6 des Deutschen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmens erreicht, Ihre Qualifikation ist somit einem abgeschlossenen Bachelorstudium gleichwertig. Sollte die Meisterprüfung Sie sehr beansprucht haben, sollten Sie es sich deshalb gut überlegen, ob Sie noch eine weitere Fortbildung anschließen möchten bzw. ob die nächste Weiterbildung vielleicht etwas kompakter sein sollte. Falls Ihr Wissensdurst aber noch nicht gestillt ist, gibt es auf jeden Fall zwei Möglichkeiten, sich noch einmal intensiv weiterzubilden: ein Studium oder die Aufstiegsfortbildung zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung.

Eine kurze Anmerkung zum Titel „Meister“: Es gibt Industrie- und Fachmeister, die nicht von den Handwerkskammern, sondern von den Industrie- und Handelskammern abgenommen werden, und sich auch in anderen Punkten unterscheiden. Wir beziehen uns in diesem Artikel aber auf den Meister in verschiedenen Handwerken. Allerdings stehen Sie etwa mit einem Industriemeister ebenfalls auf Stufe 6 des Deutschen/Europäischen Qualifikationsrahmens!

Studium als Weiterbildung nach dem Meister

Ein Meistertitel berechtigt Sie prinzipiell zu einem Hochschulstudium, allerdings zunächst zu einem grundständigen Studium, also etwa einem Bachelor oder einem Diplom – die Qualifikationen Ihres Meisters sind nämlich einem Bachelorabschluss an einer Hochschule gleichwertig, aber nicht gleichartig. An einen Bachelor lässt sich dann aber noch ein Master anhängen, falls Sie das möchten.

Besonders, wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben, in dem Sie inhaltlich von Ihren beruflichen Kenntnissen profitieren können, sollten Sie keine großen Schwierigkeiten haben, sich an einer (Fach-)Hochschule oder Universität zu bewerben. Einige private Hochschulen werben sogar damit, dass Sie sich Inhalte aus Ihrer Meisterbildung auf ein Studium einschlägiger Studienrichtungen anrechnen lassen können. Studienrichtungen, die inhaltlich auf Ihre Meisterausbildung aufbauen, sind natürlich abhängig davon, in welchem Handwerk Sie Ihren Titel erworben haben.

Wir nennen hier nur einige Möglichkeiten eines auf Ihren Qualifikationen aufbauenden Studiums:

BWL und ähnliche wirtschaftliche Studiengänge passen ebenfalls zu Ihren bereits erworbenen Kenntnissen in Unternehmensführung.

Genaue Infos zu einer Studienbewerbung mit dem Meister und zu möglichen Anrechnungen erhalten Sie immer bei den Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen.
Übrigens: Falls Sie ein Fach studieren möchten, das nicht verwandt ist mit Ihren beruflichen Qualifikationen, ist das prinzipiell möglich! Lassen Sie sich auch hier am besten individuell beraten, denn Hochschulangelegenheiten sind prinzipiell Ländersache und darüber hinaus haben die Hochschulen selbst Einfluss auf ihre genauen Zulassungskriterien.

Sollten Sie neben Ihrem Beruf studieren wollen, finden Sie auf unserem Partnerportal Studieren-berufsbegleitend.de detaillierte Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf eines Studiums neben dem Job, sowohl an Abenden und Wochenenden als auch als Fernstudium. Zudem stellen wir Ihnen dort zahlreiche Studiengänge mit dazu passenden Hochschulen vor.

Das war schon einmal eine Möglichkeit der intensiven Weiterbildung. Aber es ist ja auch bei den berufsqualifizierenden Titeln noch Platz nach oben.

Geprüfter Betriebswirt (HwO)

Wir haben es weiter oben schon angekündigt: Wenn Sie sich nach dem Meister der Prüfung zum/zur Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HwO) unterziehen, klettern Sie noch etwas höher auf der beruflichen Qualifikationsleiter, landen auf der Stufe 7 des Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmens und können sich nicht nur Betriebswirt/in nennen, sondern auch Master Professional.

Wie der Titel schon erahnen lässt, erweitern und vertiefen Sie in der Ausbildung vor allem Ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Kompetenzen, konzentrieren sich also auf Unternehmensstrategie und -führung, Personal- und Innovationsmanagement. Entsprechend dieser Bereiche gliedert sich die Prüfung auf.

Die Prüfung zum Betriebswirt nach der Handwerksordnung

Die Prüfung vor der Handwerkskammer ist folgendermaßen aufgeteilt:

  1. Unternehmensstrategie
    • volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
    • rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
    • Unternehmensstrategie planen
  2. Unternehmensführung
    • Unternehmensführung und -organisation gestalten
    • Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern
    • Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
    • Wertschöpfung optimieren
  3. Personalmanagement
    • Personal planen und gewinnen
    • Personal führen und entwickeln

Die ersten drei Prüfungsteile werden schriftlich durchgeführt.

4. Innovationsmanagement

  • Es „soll eine komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellung eines Unternehmens mit betrieblicher Relevanz, dargestellt, beurteilt und mit einem Lösungsentwurf erarbeitet und präsentiert werden“.
  • „Die Bezüge zur Unternehmensstrategie, die Auswirkungen auf die operative Unternehmensführung haben und einen Innovationsbedarf zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie beinhalten, sind darzustellen“.
  • Sie fertigen schriftlich eine Projektarbeit an und stellen diese in einer etwa 15-minütigen Präsentation vor, im Anschluss folgt ein etwa halbstündiges Fachgespräch.

Die detaillierten Inhalte der jeweiligen Prüfungsabschnitte, den Ablauf und die Bewertung können Sie in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

Offiziell wird in dieser Verordnung nicht ein Fortbildungskurs als Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung gelistet, allerdings ist es sehr fraglich, ob sich die Prüfung ohne fachliche, kompetente Anleitung meistern lässt. Fragen zur Vorbereitung können Sie im Zweifelsfall immer an Ihre örtliche Handwerkskammer richten.

Vorbereitungskurse zum/r Geprüften Betriebswirt/in nach Handwerksordnung

Kurse zur Vorbereitung werden sowohl von den Handwerkskammern selbst als auch von zahlreichen privaten Veranstaltern angeboten. Sie können außerdem zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie Präsenzveranstaltungen und Blended Learning (Blended Learning ist ein Mix aus Online- und Offline-Lernen) wählen – eine Weiterbildung neben Ihrem Beruf ist also durchaus machbar, wenn auch mit Sicherheit manchmal anstrengend. Wenn Sie sich dem Vorhaben in Vollzeit widmen, können Sie die Prüfung mitunter schon nach einem halben Jahr oder weniger absolvieren, ein Kurs in Teilzeit erstreckt sich meist über einen Zeitraum zwischen etwa 1 ½ und 2 ½ Jahren.

Kosten

Da es sich wie beim Meister um eine Aufstiegsfortbildung handelt, sollten Sie vorab klären, ob eventuell Aufstiegs-BAföG, ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters oder eine andere Weiterbildungsförderung für Sie in Frage kommen könnten.

Die Kurse sind sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit nicht ganz billig: Mit einer Investition zwischen 4.000 und 6.000 Euro sollten Sie rechnen. Hinzu kommen noch die Prüfungsgebühren der Handwerkskammern, die sich regional unterscheiden, für die Sie aber immer einige hundert Euro einplanen sollten.

Allgemeine Weiterbildung nach dem Meister

Wenn es nicht ganz so zeit- und kostenintensiv werden sollen wie bei einer weiteren Aufstiegsfortbildung oder einem Studium, gibt es viele weitere Möglichkeiten für Sie, Ihr Wissen punktuell bzw. ganz gezielt zu vertiefen und zu erweitern.

Viele konkrete Weiterbildungsangebote für berufliche und private Zwecke finden Sie direkt in unserer

Datenbank

Sollte Sie beispielsweise schon interessieren, Ihre Fertigkeiten in Fragestellungen zu Unternehmens- und Personalführung zu optimieren, eine Weiterbildung zum Betriebswirt aber gerade nicht das Passende sein, gibt es mehrere (Kompakt-)Kurse, die Ihnen ebenfalls auf die Sprünge helfen können. Dies sind dann oftmals Angebote, die sich nicht speziell an Menschen mit Ihrem Titel oder aus Ihrer Branche richten, sondern übergreifend Kompetenzen vermitteln.

Da wären zum Beispiel Angebote im Bereich

Hinzu kommen allgemeinbildende Angebote, die Sie vielleicht nicht unmittelbar auf Ihren Arbeitsalltag anwenden können, die aber Ihren Horizont erweitern und sich gegebenenfalls in späteren Bewerbungen oder Karriereüberlegungen noch als nützlich erweisen können.

Dazu gehören zum Beispiel Sprachen, Fortbildungen im Bereich EDV&IT oder Techniken für eine bessere Work-Life-Balance, also zum Beispiel für Ihr Zeit- und Stressmanagement.

Wie finanziere ich eine Weiterbildung nach dem Meister?

Als Meister/in sind Sie eventuell bereits Ihr/e eigene/r Chef/in und haben im besten Falle die finanziellen Ressourcen zur Hand, um sich eine weitere Fortbildung selbst zu finanzieren.

Falls dem nicht so ist, gibt es aber noch weitere Wege: Ihr Arbeitgeber zum Beispiel könnte Ihnen mit Bildungsurlaub unter die Arme greifen. Außerdem hat das Qualifizierungschancengesetz und das anschließende Arbeit-von-morgen-Gesetz die Beantragung von Finanzierungshilfen sowohl für Arbeitgeber/innen als auch für Arbeitnehmer/innen erleichtert.

Wie wir weiter oben schon erwähnt haben, könnte zudem (Aufstiegs-)BAföG für Sie in Frage kommen, wenn Sie sich etwa für ein Studium oder den Betriebswirt nach HwO entscheiden.

Weitere Möglichkeiten finden Sie in unserer Rubrik zur Weiterbildungsförderung, darunter sind Bildungsgutscheine, Bildungsschecks (in NRW) und steuerliche Erleichterungen.