Arbeit-von-morgen-Gesetz

Welche Bedeutung hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz für Fachkräfte und Auszubildende? Wer profitiert von den neuen Regelungen und welche Anpassungen wurden aufgrund der Corona-Krise getroffen? Hier erhalten Sie umfassende Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen zu staatlich geförderten Weiterbildungen, Kurzarbeitergeld und die Qualifizierung in einer Transfergesellschaft.


Was ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz trägt auch den Titel „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“. Es trat im Mai 2020 in Kraft und zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung und Qualifizierung von Arbeitnehmern zu erweitern. Dadurch sollen Berufstätige für die zunehmende Digitalisierung innerhalb ihrer Berufsfelder geschult, somit der Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit gesichert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Zusätzlich soll die Ausbildungsförderung mithilfe des Gesetzes verbessert werden, um ein hohes Ausbildungsniveau angehender Berufseinsteiger zu gewährleisten. Zudem schafft das Gesetz mit Sonderregelungen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld sowie für die Betriebsratsarbeit.

Wer profitiert vom Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Arbeitnehmer

  • Braucht mindestens jede/r fünfte Beschäftigte eines Betriebs eine Weiterbildung, erhöht die Bundesagentur für Arbeit die Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um jeweils zehn Prozentpunkte. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern (Kleine und Mittelständische Unternehmen) können bereits dann einen höheren Zuschuss erhalten, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eine Weiterbildung benötigen. Liegt eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vor, kann der Zuschuss um weitere fünf Prozent erhöht werden.
  • Die Mindestdauer von geförderten Weiterbildungen wird von mehr als 160 Stunden auf mehr als 120 Stunden reduziert. Dadurch stehen Beschäftigten mehr förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen zur Auswahl.
  • Aufgrund der Anpassung der Kostensätze und Zertifizierungsverfahren können Weiterbildungsmaßnahmen mit geringerer Mindestteilnehmerzahl gefördert werden.
  • Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf die Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung, sofern diese den Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit steigert.

Um herauszufinden, welche Voraussetzungen an eine förderungsfähige Weiterbildung gestellt werden, sollten Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit informieren. Nutzen Sie das Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihr regionales Jobcenter.

Auszubildende

Durch eine umfassende Förderung bereits während der Berufsausbildung sollen Chancen der Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessert und individuelle Beschäftigungsrisiken verringert werden. Die verbesserte Ausbildungsförderung legt fest:

  • Die Assistierte Ausbildung* wird für mehr Menschen zugänglich.
  • Auszubildende, die im grenznahen Ausland wohnen und eine Ausbildung in Deutschland absolvieren, werden ausbildungsflankierend unterstützt, beispielsweise durch finanzielle Fördermittel oder berufsbezogene Sprachkurse.
  • Während einer Einstiegsqualifizierung können die Fahrtkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule erstattet werden.

*Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann von angehenden Auszubildenden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, bei der Vorbereitung auf Prüfungen oder während der gesamten Ausbildung bis hin zur erfolgreichen Eingliederung in einen Betrieb wahrgenommen werden.

Transfergesellschaften*

Die Fördermöglichkeiten einer Weiterqualifizierung werden unabhängig von Berufsabschluss und Alter erweitert: Die Weiterbildung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten, die Transferkurzarbeitergeld erhalten, kann mit bis zu 75 Prozent durch die Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Diese Qualifizierungen können auch nach Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld gefördert werden (sofern die Qualifizierung nicht zum Abschluss eines Ausbildungsberufs führt).

*Eine Transfergesellschaft hat das Ziel, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte schnellstmöglich in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Sie erfolgt über eine Einigung zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung eines Unternehmens. Die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten erhalten Transferkurzarbeitergeld sowie Einstiegs- und Qualifizierungsangebote. Der Eintritt in die Transfergesellschaft ist freiwillig.

Von Kurzarbeit Betroffene

  • Das Kurzarbeitergeld ermöglicht es Unternehmen, Arbeitnehmer zu halten, auch wenn diese nicht oder wesentlich weniger arbeiten können. Nachdem durch die Corona-Pandemie die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf maximal 28 Monate verlängert worden war, ist sie seit Juli 2022 wieder auf höchstens 12 Monate reduziert worden.
  • Seit April 2020 gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld: Einkünfte aus Nebentätigkeiten (Minijobs) in systemrelevanten Branchen werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Betroffene

  • Um den Aufwand für Bürger sowie für die Agentur für Arbeit zu verringern, sind Arbeitssuchend- sowie Arbeitslosmeldungen auch in Zukunft elektronisch möglich. Die Beratung durch die Agentur für Arbeit kann per Videotelefonie erfolgen.

Betriebsräte

Damit Betriebsräte und andere betriebliche Bestimmungsgremien handlungsfähig bleiben, können Sitzungen und Beschlüsse per Telefon sowie Video-Konferenz gehalten bzw. gefasst werden. Damit reagiert das Gesetz auf die eingeschränkten Möglichkeiten von Präsenzveranstaltungen im Zuge der Corona-Pandemie. Aber auch außerhalb der Pandemie sollen moderne Kommunikationsmittel rechtssicher eingesetzt werden können. Dies wird durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (im Juni 2021 verkündet) ermöglicht. Außerdem sollen Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und weitere Beschlüsse mit elektronischer Signatur abgeschlossen werden können.

Arbeitgeber

  • Während der Kurzarbeit tragen Arbeitgeber allein die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter. Absolvieren beschäftigte eines Betriebs während der Kurzarbeitszeit Weiterbildungen bzw. Bildungsmaßnahmen, die einem gewissen Standard entsprechen, erstattet die Bundesagentur für Arbeit die während der Weiterbildung anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte.
  • Sind Weiterbildungsbedarfe, Qualifikationen und Bildungsziele der Angestellten vergleichbar, können Arbeitgeber einen Sammelantrag für Bildungsgutscheine ihrer Beschäftigten stellen.

Eine Übersicht der Förderungsmöglichkeiten Ihrer beruflichen Weiterbildung stellen wir auf unserer Ratgeberseite Weiterbildungsförderung vor.