Bildungsurlaub

Sie möchten sich weiterbilden und dafür eine Auszeit im Job nehmen? Dann ist der Bildungsurlaub die richtige Wahl für Sie! Was sich genau hinter dem Bildungsurlaub verbirgt, wie viele Tage Ihnen gesetzlich zustehen und wofür Sie ihn einsetzen können, erfahren Sie hier bei uns!


Im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung rückt das Thema berufliche Weiterbildung immer stärker in den Fokus. Egal, um welche Branche oder Position es sich handelt, qualifizierte Mitarbeiter sind in jedem Job gern gesehen. Aus diesem Grund sind berufliche Weiterbildungen und Fortbildungen beliebter denn je. Doch eine Fortbildung kostet nicht nur Geld, sondern oft auch viel Zeit. Die Doppelbelastung von Job, Familie und Weiterbildung ist in vielen Fällen hoch.

Nichtsdestotrotz sollen Arbeitnehmer in ihrer Qualifikation gefördert werden. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit Bildungsurlaub für eine berufliche Fortbildung zu beantragen. Alles Wissenswerte zum Bildungsurlaub als Förderungsmöglichkeit Ihrer Fortbildung erfahren Sie hier!

Bildungsurlaub: Was ist das?

Unter dem Bildungsurlaub versteht man eine besondere Form des Urlaubs, den Arbeitnehmer beantragen können, um sich einer beruflichen oder politischen Weiterbildung zu widmen. Damit der Begriff nicht verwirrend klingt, wird der Bildungsurlaub oft auch Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt, um den falschen Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Beim Bildungsurlaub handelt es um keinen Urlaub im eigentlichen Sinne, sondern um eine Freistellung der beruflichen Tätigkeit, die für eine Fortbildung genutzt werden soll.

Der Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung während der eigentlichen Arbeitszeit. Da alle Bildungsfragen in Deutschland nicht auf Bundesebene, sondern von den Ländern geregelt werden, unterliegt auch das Bildungsurlaubsgesetz den einzelnen Bundesländern.

Der Bildungsurlaub sieht in den meisten deutschen Bundesländern eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr vor. Einzig im Saarland gibt es sogar sechs freie Tage im Jahr für Ihren Bildungsurlaub. Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsfreistellung.

Für wen ist der Bildungsurlaub geeignet?

Der Bildungsurlaub kommt für alle Arbeitnehmer in Frage, die sich neben dem Job noch mal beruflich (oder auch politisch) weiterqualifizieren und fortbilden wollen.

Welche Voraussetzungen muss man für den Bildungsurlaub erfüllen?

Es gibt eigentlich keine festgelegten Grundbedingungen, um den Bildungsurlaub zu beantragen. Wichtig ist in erster Linie, dass Sie festangestellter Arbeitnehmer bzw. festangestellte Arbeitnehmerin sind. Als Studierender, Hausfrau bzw. Hausmann oder Rentner/in haben Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Diese Voraussetzung gilt für alle Länder. In allen weiteren Fragen unterscheiden sich die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland.

In einigen Bundesländern müssen Sie den Bildungsurlaub mindestens acht Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung beantragen (Baden-Württemberg, Saarland). In anderen Ländern ist die Frist kürzer und es reichen sechs Wochen (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) oder sogar vier Wochen (Bremen, Niedersachsen) Vorlauf für Ihren Bildungsurlaub aus.

Zum Teil gibt es noch die Voraussetzung, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen muss. Da es sich beim Bildungsurlaub um eine gesetzlich geregelte Förderung für Ihre Weiterbildung handelt, gibt es sonst keine weiteren Zugangskriterien.

Wie kann ich den Bildungsurlaub beantragen?

Zuerst einmal sollten Sie herausfinden, wie die gesetzliche Regelung in Ihrem Bundesland aussieht und ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Da sich die Gesetzgebung von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, lassen sich keine pauschalen Angaben machen. Sie sollten zuerst die Grundlagen für Ihre persönliche Situation klären.

Wenn die Bedingungen geklärt sind, machen Sie sich am besten auf die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung. Das Seminar oder der Lehrgang sollte einer beruflichen oder politischen Fortbildung dienen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das von Ihnen ausgewählte Angebot wirklich für den Bildungsurlaub in Frage kommt, sprechen Sie einfach auch noch mal mit dem Anbieter der Fortbildung.

Sie sollten bei der Terminauswahl für Ihre Weiterbildung in jedem Fall – ähnlich wie bei einem richtigen Urlaub – die Rahmenbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber berücksichtigen. Ist es zu der von Ihnen ausgewählten Zeit möglich, dass Sie von Ihren Aufgaben freigestellt werden? Kann Ihr Chef Sie in dem Zeitraum entbehren? Bleiben Aufgaben liegen oder gibt es eine Vertretung für Sie?

Um den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber dann korrekt beantragen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Anmeldebescheinigung der Weiterbildung
  • Anerkennungsbescheid des Anbieters
  • Ablaufplan der Weiterbildung bzw. der Termine für den Bildungsurlaub
  • Formloses Anschreiben an den Arbeitgeber: „Hiermit mache ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub vom ... bis ...  geltend. Beigefügt sind Ablaufplan, Anerkennungsbescheid und Anmeldebestätigung.“

Nun kann der Arbeitgeber Ihren Antrag prüfen und Sie über seine Entscheidung informieren. Wenn er keine Einwände, zum Beispiel aufgrund des Zeitraums, hat, ist Ihr Bildungsurlaub genehmigt.

Wenn der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt wird, lassen Sie sich dies in jedem Fall schriftlich geben, damit Sie die Chance haben, zum Beispiel gemeinsam mit einem Rechtsbeistand oder dem Betriebsrat die Ablehnung zu prüfen.

Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung müssen Sie das Teilnahmezertifikat der Fortbildung noch beim Arbeitgeber einreichen.