Umschulung

Sie befinden sich in einer Lebenslage, in der Sie über eine Umschulung nachdenken und wollen sich über die Möglichkeiten informieren? Wir beantworten in diesem Artikel wichtige Fragen zum Thema Umschulungen, die Sie sehr wahrscheinlich derzeit umtreiben. 


Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Bildung, die das Ziel hat, eine komplett neue berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Sie richtet sich an Erwachsene, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen oder zumindest einmal angefangen haben und Berufserfahrung vorweisen können. Sie verbessert grundsätzlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und gibt die Möglichkeit, ja: eine zweite Chance, in einem neuen (Wunsch)Beruf Fuß zu fassen. Eine Umschulung lässt sich im Prinzip mit einer verkürzten Ausbildung vergleichen, Sie werden schließlich für einen komplett neuen Beruf ausgebildet.

Die berufliche Umschulung ist übrigens im Berufsbildungsgesetz in Kapitel 3 geregelt.

Gründe für eine Umschulung

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Menschen für eine Umschulung entscheiden: Persönliche Gründe, der Wunsch nach einer neuen Perspektive, Unwohlsein im Beruf, körperliche oder psychische Nicht-Eignung, Krankheit bzw. gesundheitliche Probleme, lange Abwesenheit im gelernten Job oder sogar ein Abbau der Stellen durch wirtschaftliche und technische Entwicklungen.

Ein Tipp: Legen Sie sich Ihre (guten) Gründe für eine Umschulung zurecht, denn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern Sie nur dann in Ihrem Vorhaben, wenn Sie gute Argumente bringen, die zeigen, dass eine Umschulung wirklich notwendig ist. Aber dazu später weiter unten mehr.

Wie läuft eine Umschulung ab?

Formen

Es gibt drei Formen der Umschulung:

  1. Entweder Sie absolvieren eine betriebliche Umschulung, dann findet die praktische Ausbildung in einem Betrieb statt, während Sie die Theorie an der Berufsschule vermittelt bekommen. Die betriebliche Umschulung ist sehr praxisnah gestaltet und Sie erhalten einen realistischen Einblick in den zukünftigen Beruf. Zudem wird Ihnen in der Regel ein kleines Gehalt gezahlt, das jedoch mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird (falls Sie dieses beziehen sollten).
  2. Eine andere Form ist die schulische Umschulung, die in einer Bildungseinrichtung bzw. an einer Berufsschule stattfindet. Dort ist dann sozusagen Ihr Hauptsitz und die praktischen Phasen finden in Form von Praktika in Betrieben statt. Bei der schulischen Umschulung liegt der Fokus vor allem auf der Vermittlung von theoretischem Fachwissen. Im Gegensatz zu einer betrieblichen Umschulung erhalten Sie leider kein Gehalt, stattdessen kann ein Schulgeld anfallen.
  3. Die überbetriebliche Umschulung wird von privaten Bildungsträgern angeboten, die mit Partnerunternehmen für den praktischen Teil kooperieren. Sie lernen zum Beispiel in Übungswerkstätten und absolvieren zusätzlich Praktika in Betrieben. Gerade bei privaten Bildungsanbietern besteht oft die Möglichkeit, online zu lernen.

Je nach Angebot können Sie eine Umschulung in Vollzeit und in Teilzeit absolvieren.

Vertragliches

Es gibt einen Umschulungsvertrag, der alle Rechte und Pflichten beinhaltet, zum Beispiel wie hoch die Vergütung ist, wie die Arbeitszeiten sind, wie lange die Probezeit dauert – dort ist alles festgehalten, was in Arbeitsverträgen zu finden ist. Diesen Umschulungsvertrag müssen Sie der zuständigen Kammer vorlegen.

Prüfung

Am Ende der Umschulung müssen Sie eine Prüfung ablegen, um den anerkannten Ausbildungsabschluss zu erhalten. Die Prüfung findet vor der zuständigen Kammer statt, das können zum Beispiel Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern sein.

Müssen bestimmte Voraussetzungen für eine Umschulung erfüllt werden?

Die Antwort lautet: ja. Wenn Sie darauf hoffen, dass die Umschulung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, dann muss die Umschulung notwendig sein und das liegt wiederum im Ermessen des Sachbearbeiters, der die Entscheidung aufgrund der aktuellen Rechtslage trifft. Grundsätzlich ist es Sinn und Zweck einer Umschulung, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder den Klienten wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Voraussetzungen für eine Umschulung sind:

  • Abgeschlossene Erstausbildung
  • Der Beruf wird seit mehr als fünf Jahren nicht mehr ausgeübt
  • Der erlernte Beruf fällt zukünftig weg, zum Beispiel im Zuge des Strukturwandels
  • Eignung für den Beruf der gewählten Umschulung
  • Sehr gute Jobaussichten nach der Umschulung

Zudem können auch persönliche Gründe berücksichtigt werden. Wenn Sie den ursprünglich erlernten Beruf aus psychischen oder physischen Gründen nicht länger ausüben können, kann das als Begründung für eine Umschulung akzeptiert werden.

Außerdem: Wenn Sie einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, dann können Sie damit nicht zu jeder beliebigen Einrichtung gehen, sondern die Bildungseinrichtung sowie die Bildungsmaßnahme müssen zugelassen sein, damit der Qualitätsanspruch an die Umschulung gegeben ist. Außerdem muss der Bildungsgutschein innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden, da er sonst seine Gültigkeit verliert.

Wer übernimmt die Kosten für eine Umschulung?

Wer die Kosten für eine Umschulung übernimmt und ob sie überhaupt übernommen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sicherlich ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter der erste Ansprechpartner bei dieser Frage. Sie fördert die Umschulung für arbeitsuchend gemeldete oder arbeitslose Antragsteller unter der Voraussetzung, dass durch einen Berufswechsel eine dauerhafte Beschäftigung möglich ist. Die Kosten für eine Umschulung summieren sich schnell, sodass die Agentur für Arbeit vornehmlich solche Fälle fördert, bei denen es keine bzw. nur schwer eine andere Möglichkeit gibt, in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu kommen.

Alternativ bietet die Agentur für Arbeit zuerst kürzere und günstigere Möglichkeiten an, um die Klienten wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zum Beispiel mittels Fortbildungen oder Weiterbildungen.

Sollte eine Umschulung von der Agentur für Arbeit bewilligt und gefördert werden, dann erhalten Sie die Förderung in Form eines Bildungsgutscheins. Beachten Sie – und darauf weist auch die Agentur für Arbeit hin –, dass der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung ist und kein Anspruch darauf besteht.

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und dort an einer persönlichen Beratung teilnehmen. Der Berater oder die Beraterin wird mit Ihnen alle Möglichkeiten durchgehen und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Kostenübernahmen Ihnen am besten helfen.

Noch mehr Informationen zum Thema Umschulung, hilfreiche Fragestellungen und Tipps finden Sie auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Gehalt während der Umschulung

Machen Sie eine betriebliche Umschulung, dann erhalten Sie in der Regel ein monatliches Gehalt, das sich an der Höhe der Vergütung am Tarifverdienst von Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr orientiert, sofern es denn eine tarifliche Regelung gibt. Gibt es sie nicht, zahlt der Betrieb sehr wahrscheinlich eine ausbildungsähnliche Vergütung.

Zusätzlich zum Gehalt und des Bildungsgutscheines können Sie Arbeitslosengeld erhalten und unter bestimmten Voraussetzungen werden sogar Lernmittel, Fahrt- und Übernachtungskosten übernommen.

Bei einer Umschulung in einer Bildungseinrichtung gibt es kein Gehalt. Wenn die Umschulung aber durch die Agentur für Arbeit gefördert wird, können Sie ebenfalls auch Arbeitslosengeld erhalten.

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung fördert Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen, genauer gesagt: Die Rentenversicherung fördert Umschulungen im Rahmen der songenannten beruflichen Rehabilitation. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder in einen anderen Beruf einsteigen zu können. Zu den Rehaleistungen gehört auch die Finanzierung einer Umschulung.

Folgende allgemeine Voraussetzungen sind bei Antragsstellung zu erfüllen:

  • Wartezeit von 15 Jahren muss erfüllt sein oder
  • Bezug der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • Bezug der großen Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Speziell für einen Antrag auf berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind die Voraussetzung auch erfüllt, wenn

  • ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
  • wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Weitere Fördermöglichkeiten

Weitere Fördermöglichkeiten, die möglicherweise für Sie in Frage kommen, finden Sie bei Berufsgenossenschaften, dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch Schüler-BAföG oder letztendlich die Beantragung eines Bildungskredites sind Möglichkeiten, die Umschulung zu finanzieren.

Finden Sie in unserem Ratgeber Fördermöglichkeiten weitere Anregungen zur finanziellen Unterstützung.

Was, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen?

Der schlimmste Fall tritt ein, wenn die Agentur für Arbeit oder andere Förderer die Umschulung nicht finanzieren, weil sie nicht als notwendig angesehen wird oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dann liegt es tatsächlich an Ihnen, denn Sie müssen sich Gedanken machen, ob eine Umschulung trotzdem für Sie in Frage kommt. Wie ist es um Ihre finanzielle Situation bestellt? Welche Kosten entstehen? Wie hoch sind die Prüfungsgebühren und die Gebühren, falls Sie die Prüfungen wiederholen müssen? Gibt es andere Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung zu holen?

Es macht außerdem Sinn, sich Hilfe bei neutralen Beratungsstellen oder Bildungsanbietern zu holen. Die helfen Ihnen nicht nur bei der finanziellen Planung, sondern sind auch für Sie da, wenn es darum geht, passende und seriöse Anbieter zu finden oder Ihnen bei möglichen Problemen während der Umschulung zur Seite stehen.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Im Verhältnis zu der adäquaten Ausbildung ist eine Umschulung um ein Drittel kürzer, das heißt, sie dauert in Vollzeit zwei Jahre, wenn die eigentliche Ausbildung drei Jahre dauern würde. Die Dauer von zwei Jahren ist nicht strikt festgelegt, es gibt auch Umschulungen, die länger oder kürzer dauern. Das ist abhängig von dem jeweiligen Beruf und den Vorerfahrungen, die Sie mitbringen – oder nicht mitbringen.

Auch Teilzeitumschulungen oder Umschulungen per Fernunterricht sind möglich, dann verlängert sich die Dauer allerdings.

Es ist nachvollziehbar, dass Sie eine Umschulung schnell abschließen möchten, um im Beruf wieder richtig durchzustarten. Beachten Sie jedoch, dass Sie vermutlich bei null anfangen und sich eine Menge an Wissen und Qualifikationen aneignen müssen – eben das, was Auszubildende in drei bis vier Jahren lernen. Immerhin: Die Umschulung wurde bereits verkürzt, nämlich weil Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und im besten Fall von Ihrer Erfahrung profitieren.

Welche Umschulungsberufe bieten eine Perspektive?

Wer eine Umschulung macht, erhofft sich dadurch eine bessere Perspektive und einen Neustart. Umschulungsberufe gibt es wie Sand am Meer, sind aber die Aussichten auf eine Anstellung überall gleich? Mitnichten! Es macht definitiv Sinn, sich zu informieren, welche Engpassberufe – oder auch Mangelberufe – es gibt und in welchen Branchen es zu wenig Arbeitnehmer für die zu besetzenden Stellen gibt. Denn dort sind die Aussichten am besten.

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt halbjährlich durch die Arbeitsmarktberichterstattung, wie die Fachkräftesituation in Deutschland aussieht und stellt dafür verschiedene Informationen zur Verfügung. Im Dezember 2019 gab es in so gut wie allen Bundesländern einen Fachkräfte- bzw. Spezialistenmangel in folgenden Bereichen:

  • Mechatronik und Automatisierung
  • Energietechnik
  • Tiefbau
  • Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Altenpflege
  • Physiotherapie
  • Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt-, Schiffbautechnik
  • Berufskraftfahrer (Güterverkehr / LKW)

Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Fachkräftemangel herrscht aber auch in vielen Handwerks- und anderen Ausbildungsberufen. Sie sollten auf jeden Fall mehrere neue Berufe ins Auge fassen, die zu Ihnen passen könnten, denn falls die Agentur für Arbeit der Auffassung ist, dass ein bestimmter Beruf aus welchen Gründen auch immer nicht passend ist, können Sie mit Alternativen punkten und sind nicht festgefahren oder überrumpelt, falls es nicht auf Anhieb klappt.