Bildungsscheck

Sie haben einen Wohnsitz in NRW und wollen Ihre berufliche Weiterbildung mit Hilfe einer Förderungsmöglichkeit finanziell besser stemmen? Dann sind Sie ein geeigneter Kandidat für einen Bildungsscheck. Hier alle Infos zum Bildungsscheck NRW!


Eine berufliche Weiterbildung kostet Geld, dies kann für viele Weiterbildungsinteressenten im ersten Moment abschreckend wirken. Doch davon dürfen Sie sich nicht verunsichern lassen, denn es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre berufliche Weiterbildung finanziell fördern können. Eine davon ist der Bildungsscheck.

Was sich hinter dem Bildungsscheck verbirgt, für wen diese Förderungsmöglichkeit überhaupt in Frage kommt, wie hoch die Förderung ausfällt und welche beruflichen Weiterbildungen damit finanziert werden können, erfahren Sie hier!

Bildungsscheck NRW: Was ist das?

Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm zur beruflichen Weiterbildung, das eigens von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen wurde. Mit Hilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wird dabei die Teilnahme von Einzelpersonen (mit besonderem Augenmerk auf Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen) sowie kleinen und mittleren Betrieben gefördert.

Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten des Bildungsscheck:

  • 1. Individueller Bildungsscheck
  • 2. Betrieblicher Bildungsscheck

Individueller Bildungsscheck: Voraussetzungen und Konditionen

Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Personen, die einen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und sich mit einer beruflichen Weiterbildung neu qualifizieren wollen. Ob auch Sie für eine Förderung mit Hilfe des Bildungsscheck in Frage kommen, zeigen wir Ihnen hier anhand der wichtigsten Fakten zum individuellen Bildungsscheck auf.

Zielgruppe

  • Berufstätige (auch in Elternzeit)
  • Berufsrückkehrer
  • Selbstständige

Mit Wohnsitz in NRW.

Weitere Konditionen

  • Pro Kalenderjahr kann nur ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.
  • Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens muss bei Einzelveranlagung zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro liegen, bei gemeinsamer Veranlagung muss das Jahreseinkommen mindestens 40.000 Euro und maximal 80.000 Euro betragen.

Betrieblicher Bildungsscheck: Voraussetzungen und Konditionen

Der betriebliche Bildungsscheck wurde für kleine bis mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen und soll die berufliche Weiterbildung der dort beschäftigten Mitarbeiter durch einen finanziellen Zuschuss fördern.

Zielgruppe

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Arbeitsstätten in NRW.
  • Das Unternehmen muss dabei weniger als 250 Vollzeit-Beschäftigte haben.
  • Seit März 2019 sind auch Auszubildende, Werksstudenten sowie sozialversicherungspflichtig angestellte Praktikanten förderungsfähig.

Weitere Konditionen

  • Innerhalb eines Jahres kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten.

Wie hoch fällt die finanzielle Förderung aus?

Es werden bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben für die Weiterbildung gefördert, der Gesamtbetrag der finanziellen Unterstützung liegt allerdings bei höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck. Ausgaben für An- und Abreise sowie eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Wo kann man den Bildungsscheck beantragen?

Der Bildungsscheck wird grundsätzlich nur in autorisierten Beratungsstellen ausgestellt. Diese Beratungsstellen finden Sie in ganz NRW. Am besten machen Sie zunächst telefonisch einen Termin mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aus. Dabei können Sie auch im Vorfeld in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie zum Beratungstermin mitbringen müssen, um im Anschluss daran einen Bildungsscheck ausgestellt zu bekommen.

Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme beantragt werden.

Hier finden Sie einen Überblick aller Beratungsstellen in NRW, die den Bildungsscheck ausstellen.

Welche Weiterbildung kann mit dem Bildungsscheck gefördert werden?

Grundsätzlich gilt die Grundregel, dass der Bildungsscheck nur für eine berufliche Weiterbildung genutzt werden kann. Dabei soll das Weiterbildungsangebot Fachwissen und gegebenenfalls fächerübergreifende Fachkompetenzen vermitteln, die in der Praxis auch zur Anwendung gebracht werden können.

Mögliche Weiterbildungen, die mit dem Bildungsscheck gefördert werden, sind zum Beispiel:

  • Das Nachholen von Berufsabschlüssen
  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die einen akademischen Abschluss ermöglichen
  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
  • Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf
  • Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens

Gefördert werden grundsätzlich Fernlehrgänge, Inhouse-Seminare und onlinebasierte Fortbildung, wie zum Beispiel Webinare oder E-Learning-Kurse.

Die Alternative: Der Weiterbildungsscheck in anderen Bundesländern

Der große Nachteil des Bildungsschecks ist seine regionale Begrenzung. Er gilt nur in NRW und kommt für Weiterbildungsinteressenten aus anderen Bundesländern daher nicht in Frage. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland stammen, haben Sie dennoch die Möglichkeit verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen.

Die meisten Bundesländer bieten Ihre eigenen Formen eines Weiterbildungsschecks an. In Baden-Württemberg, dem Saarland, Sachsen und Thüringen gibt es zum Beispiel einen vergleichbaren Weiterbildungsscheck für Berufstätige und Arbeitnehmer. In Hessen einen Qualifizierungsscheck für geringer Qualifizierte ab einem Mindestalter von 27 Jahren.