Aufstiegsfortbildung

Was zeichnet eine Aufstiegsfortbildung aus? Wer finanziert sie? Und wie unterscheidet sie sich von einer Aufstiegsfortbildung? Die Antworten gibt es hier.


Was ist eine Aufstiegsfortbildung?

Eine Aufstiegsfortbildung dient Ihrer beruflichen Weiterbildung und zwar im großen Rahmen: Sie soll Ihnen den beruflichen Aufstieg ermöglichen. Um eine Aufstiegsfortbildung absolvieren zu dürfen, müssen Sie grundsätzlich eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen. Somit baut eine Aufstiegsfortbildung in der Regel auf Ihrem bisherigen Karriereweg auf. Nach der Fortbildung sind Sie ausgebildet und bereit für größere Aufgabenbereiche, mehr Verantwortung und erhalten dadurch auch ein höheres Gehalt bzw. werden tariflich höher eingestuft.

Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören zum Beispiel Meister, Fachwirt, Betriebswirt oder Fachkaufmann, wobei es je nach Branche eigene Fachbereiche für den jeweiligen Abschluss gibt; also beispielsweise den Bankfachwirt im Bereich Finanzen, den Fachwirt Alten- und Krankenpflege in der Gesundheitsbranche oder den Medienfachwirt in der Medienbranche. Diese Aufzählung ließe sich noch um Dutzende Beispiele erweitern.

Aufstiegsfortbildungen dauern zwischen ein und drei Jahren – die Dauer hängt auch davon ab, ob Sie sich für eine Teilzeit- oder Vollzeitfortbildung entscheiden. Am Ende der Fortbildungszeit müssen Sie in der Regel eine Abschlussprüfung ablegen, die – je nach Aufstiegsfortbildung – bundes- oder landesweit einheitlich geregelt sind. Hier gilt: Die Teilnahme an der Prüfung ist verpflichtend, wenn man den Abschluss erhalten möchte, nicht jedoch die Teilnahme an der Fortbildung.

Im Prinzip kann sich jeder in Eigenregie auf die Prüfung vorbereiten, manchmal werden sogar Crashkurse angeboten, die Sie mit der Prüfungsart vertraut machen und Ihnen helfen, Ihren eigenen Wissensstand einzuschätzen. Dennoch empfiehlt es sich, Vorbereitungslehrgänge im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden zu besuchen.

Die Prüfungen, die bundesweit oder von den Bundesländern geregelt sind, werden in der Regel von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.

Was bringt eine Aufstiegsfortbildung?

Ganz einfach: Weil Ihnen eine Aufstiegsfortbildung den nächsten Schritt auf der Karriereleiter ermöglicht. Zwar bedeutet eine Aufstiegsfortbildung eine nicht zu unterschätzende Investition von Zeit, Geld und womöglich auch Nerven, aber Sie werden mit neuen Aufgaben, mehr Verantwortung und höherem Gehalt belohnt. Da Sie sich vermutlich nicht leichtfertig für eine Aufstiegsfortbildung entscheiden, erfüllen Sie sich außerdem einen großen Traum.

Da Sie eine Aufstiegsfortbildung auf Führungsaufgaben vorbereitet, entwickeln Sie (oder entwickeln Sie weiter, wenn es schon in Ihnen steckt) Organisationstalent, Disziplin, Durchhaltevermögen, Ehrgeiz und Leistungsbereitschaft.

In jeden Fall aber stellen Sie sich einer großen Herausforderung und bewirken dadurch eine Veränderung in Ihrem Leben. Sie verweilen nicht in Ihrer Komfortzone, sondern erweitern Ihren Horizont.

Wie lässt sich eine Aufstiegsfortbildung finanzieren?

Wie weiter oben bereits erwähnt: Bevor Sie von der Aufstiegsfortbildung profitieren, müssen Sie erst einmal investieren. Die Kosten für Aufstiegsfortbildungen können mehrere Tausend Euro betragen, je nachdem wie lange die Fortbildung dauert, wie sie durchgeführt wird und welchen Abschluss Sie anstreben.

Das Gute ist: In Deutschland wird Bildung unterstützt. Im besten Fall greift Ihnen Ihr Arbeitgeber finanziell unter die Arme, weil er den Nutzen der Aufstiegsweiterbildung für Sie und das Unternehmen erkennt. Da dies aber nicht die Regel ist und vermutlich niemand gerne seinen Chef nach finanzieller Unterstützung fragen möchte, stehen Ihnen noch andere Möglichkeiten zur Verfügung.

Sie können zum Beispiel Aufstiegs-BAföG beantragen, bis 2016 auch bekannt unter dem Begriff Meister-BAföG. Das BAföG erhalten Sie dann, wenn Sie aus eigenen Mitteln die Aufstiegsfortbildung nicht finanzieren können. Seit August 2020 gibt es einige Änderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Während früher die Grundvoraussetzung für die Förderung eine gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel war, besteht nun ein Förderanspruch auf alle Fortbildungsstufen, die im BBiG und der HwO verankert sind, sowie auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung gilt altersunabhängig. Weiterhin gilt:

  • Die Aufstiegsfortbildung muss akkreditiert und zertifiziert sein.
  • Mindestdauer der Fortbildung von 400 Stunden mit bestimmter Fortbildungsdichte: Vollzeit mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens vier Tagen pro Woche, Teilzeit durchschnittlich mindestens 18 Stunden pro Monat.
  • Wie am vorherigen Punkt sichtbar: Es werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Fortbildungen finanziert. Aber: Seit August 2020 werden Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe nur noch in Teilzeit gefördert, dafür hat sich die Dauer dabei auf 200 Unterrichtsstunden verringert. 

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro. Dabei werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt, der Rest erfolgt als Darlehen. Mehr Infos zum Aufstiegs-BAföG können Sie in unserem Ratgeberartikel zum Aufstiegs-BAföG nachlesen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeiten sich eine kleine Finanzspritze in Form eines Bildungskredites zu holen oder sich zu informieren, ob Sie Anwärter für den Bildungsgutschein sind. Als weitere mögliche Alternative der Weiterbildungsförderung kommen zudem noch ein Aufstiegsstipendium oder das Weiterbildungsstipendium in Frage.

Was ist der Unterschied zu einer Anpassungsfortbildung?

Fortbildungen werden unterschieden in Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung. Die Unterschiede zwischen beiden sind enorm, deswegen stellen wir sie nachfolgend gegenüber:

Aufstiegsfortbildung

  • Lange Dauer, mehrere Monate bis drei Jahre
  • Inhaltlich breit aufgestellt
  • Neuer Aufgabenbereich, mehr Verantwortung
  • Höhere Qualifikation
  • Mehr Gehalt, tarifliche Anpassung/höhere Einstufung
  • Erfordert über den Lehrgangszeitraum viel Disziplin, um Beruf und Fortbildung zu vereinbaren
  • Wird in der Regel von externen Bildungsanbietern angeboten
  • Staatlich anerkannter Abschluss, IHK
  • Kosten können im oberen 4-stelligen Bereich liegen und muss ggf. aus eigener Tasche bezahlt werden
  • Bei Misserfolg waren Geld und Zeit umsonst investiert
  • Staatliche Förderungen möglich
  • Prüfungsthemen sind festgelegt

Anpassungsfortbildung

  • Kurze Dauer, eine Stunde bis einen Tag
  • Inhaltlich sehr speziell und festgelegt
  • Aufgabenbereich bei der Arbeit bleibt gleich
  • Gleiche Qualifikation
  • Gehalt bleibt gleich, keine tarifliche Anpassung
  • Keine dauerhafte Mehrbelastung
  • Findet betriebsintern oder durch externe Bildungsanbieter statt
  • Kein Abschluss, evtl. Teilnahmezertifikat
  • Kosten sind überschaubar und können ggf. vom Arbeitgeber übernommen werden
  • Geringes Risiko für einen Misserfolg
  • Staatliche Förderungen möglich
  • Keine Prüfung erforderlich