Techniker oder Meister

Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, hat oft die Qual der Wahl. Das fängt mit den ganz grundlegenden Fragen an: Was möchte ich bei meiner Weiterbildung lernen und was kann ich damit erreichen? Wie viel kostet es und wie viel Zeit brauche ich dafür? Bei der Entscheidung „Techniker oder Meister?“ ist das nicht anders. Deshalb haben wir diese beiden Aufstiegsfortbildungen für Sie gegenübergestellt.


Warum Techniker oder Meister?

Berufliche Entwicklung und Weiterbildung hören nie auf, das wissen wir ja inzwischen alle. Die Digitalisierung, die Entstehung neuer Arbeitsprofile und daraus entstehende verzweigte Karriereoptionen und -wege sorgen dafür, dass das Halten des eigenen Wissensstandes praktisch oft einem Rückschritt gleichkommt.

Dass es viele verschiedene Arten von beruflichen Weiterbildungen gibt, haben Sie ja vielleicht schon auf der Übersichtsseite unseres ausführlichen Ratgebers zur beruflichen Weiterbildung gesehen. Wenn Sie eine Berufsausbildung in den Bereichen Industrie, Handwerk, Technik oder Produktion absolviert haben und am besten noch ein gewisses Maß an Berufserfahrung mitbringen, sind der staatlich geprüfte Techniker oder der Handwerksmeister sehr gute Optionen einer sogenannten Aufstiegsfortbildung.

Sowohl Techniker als auch Meister können Sie an vielen dafür ausgerichteten Fachschulen oder auch in Fernlehrgängen werden, je nachdem, was Ihnen mehr liegt und wie Sie es neben Ihrem Beruf am besten einrichten können.

Bevor wir ins Detail gehen, folgt eine ganz kurze Gegenüberstellung von Techniker und Meister zur ersten Orientierung. Wie immer im Leben gilt, dass es individuelle Sonderfälle und Ausnahmen bei der jeweiligen Weiterbildung geben kann.

Sie haben bereits einen Techniker oder Meister gemacht oder planen vorausschauend die Karriereschritte danach?

Dann schauen Sie sich auch unsere Artikel

Weiterbildung nach dem Techniker bzw. Weiterbildung nach dem Meister an!

Kurzcheck: Techniker vs. Meister

Techniker

  • Berufserfahrung wird vorausgesetzt
  • Besuch einer Technikerschule notwendig
  • Dauer: zwischen 2 und 4 Jahren, je nach Weiterbildungsform und Lerntempo
  • Kosten: zwischen 3400 und 8800 Euro plus Prüfungsgebühren, von Spezialisierung und Anbieter abhängig
  • Abschluss der Niveaustufe 6 nach DQR und EQR

Meister

  • Weiterbildung prinzipiell direkt nach Gesellenprüfung möglich
  • Prüfung kann theoretisch ohne schulische Vorbereitung abgelegt werden
  • Dauer: zwischen 1 und 3 Jahren, je nach Weiterbildungsform und Lerntempo
  • Kosten: zwischen 4000 und 9000 Euro plus Prüfungsgebühren, von Spezialisierung und Anbieter abhängig
  • Ausbildereignung ist inklusive
  • Abschluss der Niveaustufe 6 nach DQR und EQR

Was ist der Techniker?

Wenn Ihnen jemand erzählt, dass er/sie „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ ist und Sie dann immer noch nicht wissen, was er/sie genau arbeitet: kein Wunder. Denn es gibt nicht den Techniker, es gibt über 60 Fachrichtungen, mitunter mit jeweils weiteren Spezialisierungen. Und natürlich macht eine Umweltschutztechnikerin in ihrem Alltag nicht genau dasselbe wie ein Chemietechniker oder ein Bautechniker.

Sie alle aber arbeiten in einem technisch-industriellen Zweig, haben eine Technikerschule besucht und die von den Industrie- und Handelskammern abgenommene staatliche Prüfung erfolgreich absolviert. Sie haben sich somit nicht nur ein umfassendes fachspezifisches Wissen, sondern auch theoretische Grundlagen angeeignet. Detailliertere Informationen zu dieser Aufstiegsfortbildung haben wir Ihnen auf unserer Seite zum Techniker zusammengestellt.

Was ist der Meister?

Auch der/die Meister/in – und wir meinen hier explizit den/die Handwerksmeister/in – hat eine Prüfung zu theoretischem und praktischem Wissen bestanden, übrigens inklusive der Ausbilderprüfung, allerdings bei den Handwerkskammern (HWK), nicht den Industrie- und Handelskammern (IHK). Und auch beim Meister gilt: Es gibt nicht nur einen Handwerksberuf, also auch nicht einen Meister. Was sich aber sofort erschließt, ist, dass es sich um eine eher handwerkliche Tätigkeit handelt, schließlich ist diese schon im Titel angelegt.

Noch eine kurze Anmerkung zum Titel „Meister“: Es gibt auch Industrie- und Fachmeister, die nicht von den Handwerkskammern, sondern von den Industrie- und Handelskammern abgenommen werden, und sich auch in anderen Punkten von dem hier vorgestellten Begriff des „Meisters“ unterscheiden.

Nichtsdestotrotz gibt es in einer zusammenwachsenden Arbeitswelt vor allem in größeren Betrieben sicherlich Bereiche, in denen sich sowohl ein Technikertitel als auch ein Meisterbrief anbieten könnten. Und dann ist da ja auch noch die Option, sich selbstständig zu machen…

Der Meister und die Selbstständigkeit

Selbstständigkeit ist ein wichtiges Schlagwort, vor allem wenn es um das Handwerk und einen Meisterbrief geht: Im Dezember 2019 haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, dass die Meisterpflicht für die Gründung eines eigenen Betriebes in 12 Gewerken wieder eingeführt wird. 2004 war die Meisterpflicht in 94 Handwerksberufen auf 41 reduziert worden, nach der teilweisen Wiedereinführung werden es somit in Zukunft 53 sein.

Wenn Sie sich in einer dieser 12 Branchen mit Ihrem eigenen Betrieb selbstständig machen möchten, sieht es also momentan so aus, dass ein Meistertitel essenziell wichtig für Sie ist:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
  • Betonstein- und Terrazzohersteller/in
  • Estrichleger/in
  • Behälter- und Apparatebauer/in
  • Parkettleger/in
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker/in
  • Drechsler/in und Holzspielzeugmacher/in
  • Böttcher/in
  • Glasveredler/in
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller/in
  • Raumausstatter/in
  • Orgel- und Harmoniumbauer/in

(Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)

Zudem beinhaltet ein Meister auch immer die Ausbildereignung, was wiederum zur Förderung des Nachwuchses beiträgt. Beim Techniker ist diese nicht automatisch eingeschlossen.

ABER: Die Regelungen der Handwerksordnung des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie besagen Folgendes: „Staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister und Ingenieure können ebenfalls in die Handwerksrolle eingetragen werden. Ihr Studien-­ oder Ausbildungsabschluss wird der Meister­prüfung gleichgestellt (§ 7 Abs. 2 der Handwerksordnung).“

Verbindet Techniker und Meister also mehr, als sie trennt?

Techniker oder Meister – was verbindet sie?

Ganz allgemein beantwortet: Vielfältigere und spannendere Aufgaben und auch einen weiteren relevanten und ziemlich guten Grund: Die Aussicht auf einen besseren Verdienst. Durch Ihre neuen fachlichen Kompetenzen stehen Ihnen in der Regel vielversprechendere Karriereoptionen offen, denn Sie können noch mehr Verantwortung in Ihrem Beruf übernehmen.

Aber das ist noch nicht alles: Mit einer Aufstiegsfortbildung zum Techniker oder Meister bilden Sie sich nicht nur in Ihrem Fachgebiet weiter. Beide Abschlüsse berechtigen Sie in Deutschland auch zu einem Studium an Hochschulen und Fachhochschulen, zum Beispiel für ein passendes Studium im Bereich Ingenieurwesen. Nach dem Deutschen bzw. dem Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) sind beide Abschlüsse formal der Stufe 6 (von 8) zugeordnet. Das ist das gleiche Qualifikationsniveau, welches beispielsweise auch ein Bachelorabschluss hat. Dabei sind die einzelnen Qualifikationen einer Stufe untereinander nicht austauschbar, weder inhaltlich noch in all ihren Berechtigungen; die Abschlüsse sind untereinander gleichwertig, aber nicht gleichartig.

Wenn die Abschlüsse also gleichwertig, aber nicht gleichartig sind, was trennt sie dann?

Techniker oder Meister – was trennt sie?

Machen wir es vorab noch einmal kurz: doch so Einiges.

Etwas unterschiedliche Voraussetzungen, unterschiedliche Bedingungen in der Prüfungsvorbereitung, unterschiedliche Länge dieser Vorbereitungen, unterschiedliche Inhalte und Zusatzqualifikationen.

Die Ausbilderprüfung haben wir schon erwähnt, und wenn man sich zum Beispiel selbständig machen möchte, ist es natürlich ein großer Vorteil, ausbilden zu können. Ein Ausbilderschein kann allerdings auch in einem Zusatzkurs erworben werden. Aber auch die Tatsache, dass die Meisterprüfung in der Regel zumindest rein theoretisch ohne Meisterschule „aus dem Stand“ absolviert werden darf, ist bestimmt für einige Interessenten relevant. Ob diese Herangehensweise an die Prüfung empfehlenswert ist, ist dann noch einmal eine wichtige Frage, die Sie sich stellen sollten.

Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, haben wir hier beide Aufstiegsfortbildungen für Sie gegenübergestellt.

Übersicht: Techniker oder Meister?

Der Techniker

Allgemeine Voraussetzung (Informieren Sie sich bei Ihrer Wunschschule über etwaige individuelle Vorauswahlen!)

  • Hauptschulabschluss oder mittlere Reife, Anforderung variiert
  • Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Zielsetzung der gewählten Fachrichtung geeigneten (einschlägigen) Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, ggf. mehr
    • alternativ zu einem Berufsschulabschluss kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit akzeptiert werden, die Mindestanforderung variiert zwischen 5 - 7 Jahren

Generell gilt, sich vor Beginn der Ausbildung gründlich bei der anbietenden Technikerschule über die Voraussetzungen zu informieren, diese können je nach Anbieter oder Bundesland variieren. Auch ist zu beachten, dass für die Abschlussprüfung eventuell ein Mindestmaß an Berufserfahrung vorausgesetzt wird, die bis dahin angesammelt werden muss.

Dauer (in etwa)

  • bei Vollzeitfortbildungen: bis zu 2 Jahren
  • bei Fernlehrgängen: 24 - 42 Monate, je nach Lernintensität
    • grobe Richtlinie: etwa 42 Monate bei ungefähr 15 Stunden Lernaufwand pro Woche)

Hier finden Sie detaillierte Infos zum Techniker im Fernstudium.

  • bei berufsbegleitender Präsenzfortbildung: 3 - 4 Jahre

Hier finden Sie detaillierte Infos zum Techniker neben dem Beruf.

Besonders bei fern- und berufsbegleitendem Studium kann die Dauer individuell sehr unterschiedlich ausfallen!

Titel nach erfolgreichem Abschluss

  • staatlich geprüfte/r Techniker/in; vom Staat konzipierte Ausbildungs- und Prüfungsordnung, deshalb bei Auswahl des Anbieters genau auf die Betitelung des Abschlusses achten!

Kosten (in etwa)

  • von der Spezialisierung und der Technikerschule abhängig, schätzungsweise zwischen 3400 und 8800 Euro
  • zudem Kosten für die staatliche Prüfung, i.d.R. mehrere hundert Euro
  • eventuell Kosten für Lehrmaterial, Semesterwiederholungen etc.

Förderungsmöglichkeiten (unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation)

Noch ein zusätzlicher Tipp: ein fern- bzw. berufsbegleitendes Studium bzw. einen Lehrgang können Sie ggf. von der Steuer absetzen!

Berechtigungen/Einordnung nach erfolgreichem Abschluss

  • Niveaustufe 6 nach Deutschem bzw. Europäischem Qualifikationsrahmen
  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Vorteile

  • Antrag auf Eintrag in die Handwerksrolle bei zuständiger Handwerkskammer möglich
  • angesehener Titel, der Option auf verantwortungsvollere Aufgaben und höheres Gehalt eröffnet

Nachteile

  • erhöhte Belastung durch Doppeleinsatz in Fortbildung und Beruf möglich
  • kosten- und zeitintensiv
  • Ausbildereignung nicht inklusive
  • Berufserfahrung Voraussetzung
  • die Vorbereitung an einer Technikerschule ist notwendig

Der Meister

Allgemeine Voraussetzung (Informieren Sie sich bei Ihrer Wunschschule über etwaige individuelle Vorauswahlen!)

  • i.d.R. bestandene Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Meisterprüfung abgelegt werden soll
  • ebenfalls grundsätzlich zulassungsberechtigt durch:
    • bestandene Gesellenprüfung in verwandtem zulassungspflichtigem Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • Gleichwertigkeitsfeststellung nach §40a für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk oder für ein verwandtes zulassungspflichtiges Handwerk
    • bestandene Prüfung auf Grund einer nach §45 oder 51a Abs.1 in Verbindung mit Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung
    • bestandene Gesellenprüfung oder andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei mehrjähriger Berufstätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Meisterprüfung abgelegt werden soll

Ausnahmen können auf Antrag von der Handwerkskammer gestattet werden. Für die genauen Bestimmungen siehe Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) §49.

Dauer (in etwa)

  • bei Vollzeitfortbildungen: unter einem Jahr möglich
  • bei Fernlehrgängen: 1 - 3 Jahre, je nach Lernintensität
    • das Angebot ist derzeit (Stand: Februar 2020) nicht so breit wie es beim Techniker der Fall ist, achten Sie bei der Angebotssuche unbedingt auf versteckte Präsenzzeiten (zum Beispiel für ein Wochenende oder mehrere Tage) und darauf, ob alle vier Teile der Meisterausbildung vermittelt werden!
  • bei berufsbegleitender Präsenzfortbildung: 2 - 3 Jahre

Besonders bei fern- und berufsbegleitendem Studium kann die Dauer individuell sehr unterschiedlich ausfallen!

Titel nach erfolgreichem Abschluss

  • Meister/in, im Handwerksbereich geschützter Begriff, der nur nach der bestandenen Meisterprüfung getragen werden darf

Kosten (in etwa)

  • vom Gewerk und Anbieter abhängig, zwischen 4000 und 9000 Euro (Ausschläge nach oben möglich) für den Kurs
  • hinzu kommen die Kosten für die Prüfungsgebühren der Handwerkskammern, diese haben wiederum regionale Unterschiede
  • eventuell Kosten für Lehrmaterial, Semesterwiederholungen etc.

Förderungsmöglichkeiten (unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation)

  • Aufstiegs-BAföG (bis 2016 "Meister-BAföG")
  • Bildungsscheck (in NRW)
  • Begabtenförderung Berufliche Bildung (Stipendium im Zuge eines sehr guten Abschlusses der Berufsausbildung, gebunden an bestimmte weitere Bedingungen)
  • je nach Bundesland Beantragung einer Meisterprämie bzw. eines Meisterbonus möglich; in manchen Bundesländern gibt es auch eine Meistergründungsprämie bei anschließender Betriebsgründung

Eine gute Übersicht zu Boni und Prämien finden Sie auch in der Deutschen Handwerkszeitung.

Noch ein zusätzlicher Tipp: ein fern- bzw. berufsbegleitendes Studium bzw. einen Lehrgang können Sie ggf. von der Steuer absetzen!

Berechtigungen/Einordnung nach erfolgreichem Abschluss

  • Niveaustufe 6 nach Deutschem bzw. Europäischem Qualifikationsrahmen
  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
  • Ausbildereignung inklusive

Vorteile

  • für 53 der 91 anerkannten Gewerke Pflicht für die Leitung eines eigenen Betriebs
  • auch in Betrieben ohne Meisterpflicht Option auf verantwortungsvollere Aufgaben und höheres Gehalt
  • umfasst Ausbildereignung: Qualitätssicherung von Gesell/innen durch höheren Wissenstand
  • Teilnahme am Lehrgang i.d.R. nicht verpflichtend, Prüfungen können auch "aus dem Stand" abgelegt werden
  • theoretisch ohne Berufserfahrung direkt nach Gesellenprüfung möglich
  • Anrechnung bereits erworbener Qualifizierungen wie Ausbildereignung oder Techniker mitunter möglich

Nachteile

  • erhöhte Belastung durch Doppeleinsatz in Fortbildung und Beruf möglich
  • kosten- und zeitintensiv

Fazit: Was ist besser?

Ganz wichtig: Es ist besser, was für Sie persönlich besser ist. Wägen Sie ab, wie viel Zeit und Geld Sie investieren möchten, was Ihre Voraussetzungen und Schwerpunkte sind, was Sie genau mit Ihrem Titel beabsichtigen. Berücksichtigen Sie auch, ob es Schulen in Ihrer Nähe gibt oder ob ein Fernstudium schon logistisch für Sie geeigneter ist.

Auch wichtig: Über Einzelheiten Ihrer Branche und den genauen Aufbau Ihrer spezifischen Fortbildung zum Techniker oder Meister, geben Ihnen die für Ihre Region zuständigen IHKs und HWKs bzw. die Meister- oder Techniker(fern)schulen detaillierte Auskünfte. Eine große Auswahl an Anbietern von (Fern-)Lehrgängen finden Sie in unserer Anbieter-Datenbank.