Umschulungsberufe

Die Gründe für eine Umschulung sind so vielfältig wie das Umschulungsangebot selbst. Einige Arbeitnehmer/innen sehen sich aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, den Beruf zu wechseln, andere müssen sich aufgrund mangelnder Nachfrage umorientieren. Aber welche Umschulungsberufe werden gefördert? Welche Branchen sind zukunftssicher und wo lockt ein gutes Gehalt? Wir stellen Ihnen diverse Umschuldungsberufe unter verschiedenen Gesichtspunkten vor.


Sie haben den Entschluss gefasst, sich beruflich umzuorientieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Folgend gehen wir kurz auf die Fragen ein, wann eine Umschulung gefördert wird und von welchen Trägern, ehe wir Ihnen die vielfältigen Umschulungsberufe vorstellen. Falls Sie ausführliche Informationen zum Thema Umschulung wünschen, empfehlen wir Ihnen unseren gleichnamigen Ratgeberartikel.

Wann wird eine Umschulung gefördert?

Generell ist eine Umschulung dazu gedacht, zu vermeiden, dass Sie arbeitslos werden oder bleiben. Im Regelfall muss einer der folgenden Punkte zutreffen, damit Sie Anspruch auf eine Umschulung beim jeweiligen Kostenträger haben:

Sie sind arbeitslos / drohen arbeitslos zu werden, weil

  • Ihr Berufszweig ausstirbt.
  • Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen (psychischen oder physischen) Gründen nicht mehr ausüben können.
  • Ihr Betrieb schließt, es vor Ort keine adäquaten Stellen gibt und ein Umzug aus nachvollziehbaren Gründen nicht in Frage kommt.

Tipp: Fortbildung statt Umschulung

Ehe Sie eine komplett neue Ausbildung anfangen, empfehlen wir Ihnen, über eine Fortbildung nachzudenken. Mit einer Fortbildung bauen Sie auf Ihren bisherigen Fachkenntnissen auf, was ein gutes Argument für eine staatliche Weiterbildungsförderung ist, und erschließen sich trotzdem einen komplett neuen Fachbereich. Werfen Sie einen Blick in unser aktuelles Fortbildungsangebot.

Wer fördert die Umschulung?

Es gibt vier verschiedene Träger, durch die eine Umschulung beantragt werden kann: Arbeitsagentur, Jobcenter, Krankenkasse und Rentenversicherung. Aber wann ist wer für Sie zuständig?

Krankenkasse / RentenversicherungPersonen, die ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können.
ArbeitsagenturALG I Empfänger
JobcenterALG II Empfänger

 

Eine weitere Möglichkeit ist, auf eigene Faust eine Umschulung anzustreben. Es steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, einen neuen Ausbildungsberuf bei einem Ausbildungsbetrieb zu erlernen.

In diesem Fall finanziert der Ausbildungsbetrieb Ihnen die „Umschulung“. Wobei es sich dann nicht um eine Umschulung im klassischen Sinne handelt, sondern um eine Zweitausbildung. Entsprechend steht Ihnen eine Ausbildungsvergütung zu und Sie können ggf. weitere Förderungsmittel wie BAföG für die Zweitausbildung beantragen (§ 7 Abs. 2 BAföG), sofern die Zweitausbildung fachlich nicht grundlegend von der Erstausbildung abweicht (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG).

Falls Sie die Hochschulreife besitzen, könnte auch ein duales Studium von Interesse für Sie sein. Freie duale Studienplätze finden Sie auf unserem Partnerportal Wegweiser-Duales-Studium.de.

  • Umschulung bei der Arbeitsagentur rechtzeitig beantragen

    Als klassische/r Angestellte/r melden Sie sich am besten vorsorglich (spätestens drei Monate vorher) als arbeitssuchend, wenn Ihr Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit endet. Äußern Sie dabei direkt, wenn Sie eine Umschulung anstreben. Ihr/e zuständige/r Sachbearbeiter/in hat somit genügend Vorlaufzeit, um Ihr Anliegen zu prüfen und passende Umschulungen herauszusuchen. Im Idealfall schließt die Umschulung somit lückenlos an Ihren bisherigen Werdegang an.

    Als Selbstständige/r können Sie erst eine Umschulung beantragen, wenn Sie offiziell als arbeitslos bei einer Behörde gemeldet sind. Vorher fallen Sie als Freiberufler nicht in den behördlichen Zuständigkeitsbereich. Der nahtlose Anschluss einer Umschulung an Ihr bisheriges Berufsleben ist somit unwahrscheinlich – außer Sie fangen zeitnah und auf eigene Kosten eine Umschulung bei einem privaten Anbieter an.

  • Umschulung bei der Krankenkasse / Rentenversicherung rechtzeitig beantragen

    Sobald attestiert ist, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, können Sie einen Antrag zur beruflichen Reha bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung einreichen. Allerdings wird eine Umschulung von der Rentenversicherung nur dann übernommen, wenn Sie seit mindestens 15 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben (Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de). Auch bei der Krankenkasse sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die zudem je nach Kasse leicht variieren.

  • Welche Umschulungsberufe werden gefördert?

    Welche Berufe für Sie gefördert werden, hängt von der jeweiligen Institution ab. Grundsätzlich werden nur Umschulungen für anerkannte Ausbildungsberufe gefördert. Unabhängig davon gibt es drei Kriterien, die sich darauf auswirken, welcher Umschulungsberuf für Sie infrage kommt:

    1. Bedarf am Arbeitsmarkt
    Generell werden Ausbildungsberufe im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie in der Pflege bevorzugt. Sprich überall da, wo es aktuell an Fachkräften mangelt. Generell muss sichergestellt sein, dass der Beruf langfristig relevant ist. Immerhin ist eine Umschulung kostspielig. Den Träger kostet sie das Geld und Sie die Zeit sowie Nerven - beides will nachhaltig investiert sein.

    Falls Sie sich einen Überblick zu den verschiedenen anerkannten Berufen im MINT-Bereich verschaffen wollen, werden Sie im MINT-Index der Bundesagentur für Arbeit fündig: berufenet.arbeitsagentur.de.

    2. Persönliche Voraussetzungen
    Natürlich wird bei der Wahl des Umschulungsberufes beachtet, welche Kenntnisse Sie mitbringen. Vielleicht gibt es einen Umschulungsberuf, bei dem Sie Ihre bisherigen Fachkenntnisse weiterhin einbringen können. Immerhin wäre es schade, wenn diese verkümmern. Darüber hinaus spielt auch Ihre gesundheitliche Konstitution eine Rolle: Wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Bandscheibenvorfalls aus Ihrem bisherigen Beruf ausscheiden, sind Umschulungsberufe mit körperlicher Belastung außen vor.

    3. Geografische Lage
    Ansonsten ist es vom Arbeitsmarkt vor Ort abhängig, welche Berufe gefördert werden. Immerhin ist es nicht zweckmäßig, Ihnen eine Umschulung zu fördern, für die Sie in Ihrem näheren Umkreis anschließend keine Stelle finden. Anders sieht es aus, wenn der Wohnort für die Umschulung gewechselt werden kann. Aber meistens sind Personen, die sich beruflich umorientieren, im mittleren Alter und durch familiäre Verpflichtungen an ihren Wohnort gebunden.

    Wie Sie merken, gibt es keine starre Liste von Umschulungsberufen, die gefördert werden, sondern es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche Vorschläge Ihnen unterbreitet bzw. von Ihnen angenommen werden.

    Hingegen mancher Gerüchte ist das Alter kein Ausschlusskriterium für eine Umschulung. Aufgrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie dem hochgesetzten Renteneintrittsalter ist eine Umschulung mit 50 ebenso möglich wie mit 30 Jahren.

    Top 10 Umschulungsberufe mit Zukunft

    Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, werden Umschulungsberufe präferiert, in denen bereits ein Engpass besteht. Immerhin deutet ein Fachkräftemangel darauf hin, dass seit längerer Zeit ein großer Bedarf besteht, der bislang nicht gedeckt werden konnte.

    Ein Paradebeispiel für einen Beruf mit langfristigem Fachkräftebedarf ist beispielsweise der/die Altenpfleger/in. Nicht grundlos handelt es sich dabei um den populärsten Umschulungsberuf. Mit Blick auf den demografischen Wandel in der Gesellschaft ist es naheliegend, dass dieser Beruf zukunftssicher ist.

    Ebenso haben die folgenden Berufe aufgrund von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Entwicklungen langfristig Relevanz und werden entsprechend am häufigsten gefördert:

    Altenpfleger/in17%
    Bürokauffrau/-mann13%
    Kauffrau/-mann in
    Logistik                            
    8,2%
    IT-Fachfrau/-mann7,5%
    Fahrzeugbauer/in7%
    Verwaltungsfachangestellte/r5%
    Erzieher/in4,9%
    Buchhalter/in4,2%
    Mechatroniker/in4,1%
    Metallbauer/in4%
    Sonstige anerkannte
    Ausbildungsberufe
    25,1%


    Stand 2018 | Anzahl aller Umschulungen 2018 insgesamt: 45.593. (Quelle: gehalt.de – in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit)

    Ein Bereich, der in dieser Statistik komplett ausgespart wird, ist der Kreative. Was nicht heißt, dass es dort keine Umschulungsberufe gibt. Allerdings ist der Bedarf am Arbeitsmarkt meist ausreichend gedeckt. Nichtsdestotrotz sollten Sie versuchen, eine Berufsumschulung im Kreativbereich zu bekommen, wenn Ihr Herz dafür schlägt. Immerhin ist es das Ziel einer Umschulung, dass Sie den neu erlernten Job bis zum Rentenalter ausüben können. Dafür ist Spaß an der Tätigkeit ein wesentlicher Faktor.

    Durch die fortschreitenden Digitalisierungen sind insbesondere im Online-Sektor kreative Köpfe gefragt. Daher empfiehlt sich eine Umschulung zum/zur Online Redakteur/in oder Online Marketing Manager/in.

    Top 3 Umschulungsberufe bezogen aufs Gehalt

    Ein entscheidender Faktor für die Wahl des Umschulungsberufes sind die Gehaltsaussichten nach der Umschulung. Immerhin sind viele Umschüler im mittleren Alter und haben finanzielle Verpflichtungen. Daher stellen wir Ihnen folgend die drei Umschulungsberufe IT-Fachfrau/-mann, Verwaltungsfachangestellte/r und Mechatroniker/in vor, da Sie mit diesen die besten Verdienstchancen haben:

    1. IT-Fachfrau/-mann
    Das Einstiegsgehalt liegt durchschnittlich bei etwa 35.246 Euro im Jahr für eine 40-Stunden-Woche. Nach zehn Jahren Berufserfahrung können Sie fast das Doppelte verdienen. Denn im Schnitt verdient ein/e IT-Fachfachmann/-frau nach einem Jahrzehnt etwa 55.164 Euro im Jahr.

    2. Verwaltungsfachangestellte/r (öffentlicher Dienst)
    Das Einstiegsgehalt liegt durchschnittlich bei etwa 33.092 Euro im Jahr für eine 40-Stunden-Woche. Nach zehn Jahren Berufserfahrung können Sie mit einem Durchschnittsgehalt von etwa 42.826 Euro im Jahr rechnen.

    3. Mechatroniker/in
    Das durchschnittliche Einstiegsgehalt liegt bei etwa 34.752 Euro brutto im Jahr für eine 40-Stunden-Woche. Nach zehn Jahren Berufserfahrung können Sie von einem Durchschnittsgehalt von etwa 41.155 Euro im Jahr ausgehen.

    Es gibt noch weitere Umschulungsberufe im sozialen Bereich mit einem moderaten Einstiegsgehalt wie beispielsweise für den Beruf des/der Erzieher/in (durchschnittlich 32.215 Euro im Jahr). Allerdings ist die Gehaltssteigerung im sozialen Bereich eher gering – außer Sie werden nach Tarif vergütet.

    Ansonsten liegt das Einstiegsgehalt bei den „Top 10 Umschulungsberufen mit Zukunft“ bei ca. 30.000 Euro. Die Ausnahme bildet der Umschulungsberuf Bürokauffrau/-mann. Dort verdienen sie als Berufseinsteiger/in durchschnittlich etwa 28.559 Euro im Jahr. Selbst nach zehn Jahren Berufserfahrung liegt der Durchschnittsverdienst maximal bei etwa 33.936 Euro. Allerdings sind Fachkräfte im Büro immer gefragt und es gibt diverse Fachrichtungen, in denen Sie sich fortbilden können – beispielsweise zum/zur Fachwirt/in.

    (Quelle: gehalt.de – in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit)

    Finanzierung der Umschulung

    Wenn Ihrem Umschulungsgesuch stattgegeben wird, dann übernimmt einer der vier Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung) die Finanzierung für die Umschulung. In den meisten Fällen wird Ihnen der sogenannte Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit ausgestellt, mit dem Sie die Kosten gänzlich oder anteilig decken können. Wobei die Kosten gänzlich übernommen werden, wenn die Umschulung dazu dient, Sie nach langer Arbeitslosigkeit wieder im Berufsleben einzugliedern.

    Wichtig ist, dass Sie gut argumentieren:

    1.  warum eine Umschulung zwingend notwendig ist.
    2.  welche Umschulungsberufe für Sie in Frage kommen.
    3. wo Sie Ihre Umschulung absolvieren wollen.

    Achten Sie beim Umschulungsanbieter darauf, dass dieser staatlich anerkannt ist. Ansonsten kann dies bereits ein Grund dafür sein, dass Ihr Umschulungsantrag abgelehnt wird. Ob der Umschulungsanbieter staatlich anerkannt ist, können Sie beispielsweise am ZFU- (Zentralstelle für Fernunterricht) oder IHK-Zertifikat erkennen.

    Allerdings kann es trotz staatlicher Anerkennung passieren, dass Ihnen die Umschulung beim Anbieter Ihrer Wahl verwehrt wird. Denn falls der auserkorene Umschulungsberuf ebenso an einem staatlichen Berufskolleg oder einer staatlichen (Fach-)Hochschule angeboten wird, kann es sein, dass der Kostenträger aus Kostengründen darauf besteht, dass Sie die Umschulung dort absolvieren.

    Letztlich ist vieles von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in abhängig. Denn am Schluss entscheidet dieser/diese, ob Ihnen eine Umschulung rechtmäßig zusteht und mit welchen Kompromissen Sie dabei leben müssen. Schließlich muss er/sie darauf achten, dass möglichst viele Menschen von dieser Unterstützung profitieren können.

    Umschulung selbst bezahlen?

    Eine Umschulung selbst zu bezahlen hat den offensichtlichen Nachteil der üppigen Kosten, die damit verbunden sind. Außerdem haben Sie keinen Anspruch auf ALG 2, wenn Sie sich eigenständig eine Umschulung leisten können.

    Die Umschulung selbst zu zahlen ist demnach nur dann sinnvoll, wenn Sie finanziell sehr gut aufgestellt sind. Dann kann Ihnen die Selbstfinanzierung sogar ein Vorteil sein, da Sie flexibel in der Wahl des Umschulungsberufes sowie des Umschulungsanbieters sind. Außerdem schließt eine privat finanzierte Umschulung nicht gleich jegliche andere Weiterbildungsförderungen aus.

    Dennoch ist es für die meisten Umschulungssuchenden ratsam, die Finanzierung über einen der vier üblichen Kostenträger laufen zu lassen.