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Rechtsanwaltsfachangestellte Weiterbildung

Wenn Sie eine Rechtsanwaltsfachangestellte Weiterbildung absolvieren möchten, sollten Sie sich unbedingt über die vielen Möglichkeiten informieren, von denen wir Ihnen einige hier vorstellen. Sie wissen bereits, welche Weiterbildung Sie absolvieren möchten? Dann finden Sie in unserer Auflistung verschiedener Bildungsanbieter sicher den richtigen für sich.

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Rechtsanwaltsfachangestellte Weiterbildung

Warum eine Weiterbildung absolvieren?

Eine Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte lohnt sich aus mehreren Gründen. Der erste ist, dass Sie sich mit mehr Qualifikationen von der Konkurrenz abheben, Ihren Marktwert steigern und es bei der Stellensuche gegebenenfalls leichter haben werden. Mit einer Weiterbildung erschließen Sie sich außerdem weitere berufliche Einsatzgebiete. Und nicht zuletzt spielt auch das Thema Gehalt eine Rolle; wenn Sie mit einer hohen fachlichen Qualifikation aufwarten, können Sie in Gehaltsverhandlungen mehr für sich herausholen.

Stellt sich die Frage, was für eine Weiterbildung Sie machen möchten. Das Vorhaben ist gut und bringt Ihnen Vorteile, allerdings bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten an Seminaren, Weiterbildungen, Studiengängen und Abschlüssen. Vielleicht wissen Sie schon, in welche Richtung es für Sie gehen soll. Wenn nicht, macht Sie sich Gedanken darüber, damit die Masse an Möglichkeiten Sie nicht erschlägt.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Viele – um es auf den Punkt zu bringen. Ob Sie eine Aufstiegsfortbildung ins Auge fassen, ein Tagesseminar oder sogar ein berufsbegleitendes Studium: die Möglichkeiten sind definitiv da! Wir geben Ihnen einen kurzen Einblick in einige verschiedene Weiterbildungsangebote für Rechtsanwaltsfachangestellte. Informieren Sie sich über einzelne Weiterbildungen auch unbedingt bei den jeweiligen Bildungsanbietern, da es von Anbieter zu Anbieter und von Bundesland zu Bundesland Abweichungen bei Zulassung, Lehrinhalt und Prüfung geben kann.

Rechtsfachwirt/in

Mit einer Aufstiegsfortbildung zum/r Rechtsfachwirt/in bekommen Sie mehr Verantwortung bei Ihrer Arbeit. Sie übernehmen organisatorische und betriebswirtschaftliche leitende Aufgaben in der Kanzlei, kümmern sich zum Beispiel um Verwaltung, Personalangelegenheiten, Arbeitsabläufe, Fristenkontrolle und das betriebliche Rechnungswesen. Außerdem unterstützen Sie die Rechtsanwälte bei der Mandantenbetreuung.

Die mündliche sowie schriftliche Prüfung dieser beruflichen Weiterbildung ist bundesweit einheitlich geregelt, eine Teilnahme am Lehrgang ist aber keine Voraussetzung für die Prüfung. Allerdings wird die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, da es schwer ist, sich die komplexen Inhalte allein anzueignen. Prüfungsvoraussetzungen sind:

  • Bestandene Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/e, Rechtsanwaltsgehilfe/-in, Rechtsanwalts- und Notargehilfe/in, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r oder, Notarfachangestellte/-r oder Patentanwaltsfachangestellte/-r
  • sowie mindestens zwei Jahre relevante Berufspraxis oder
  • mindestens sechs Jahre relevante Berufspraxis nachweist

Prüfungsinhalte sind Büroorganisation und -verwaltung, Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung, Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht sowie Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

Betriebswirt/in für Recht

Vielleicht interessieren Sie sich auch für eine Weiterbildung zum/r Betriebswirt/in für Recht? Mit dieser Ausbildung werden Sie für die Geschäftsleitung Berater/in in rechtlichen Fragen und kümmern sich um betriebswirtschaftliche Aufgaben. Außerdem entwerfen Sie Texte für Verträge, Geschäftsbedingungen oder betriebliche Bestimmungen, übernehmen kaufmännische Führungsaufgaben und sind in Administration und Planung wie Mitarbeiterführung und Jahresberichte involviert.

Die Weiterbildung an Fachschulen zum/r staatlich geprüften/r Betriebswirt/in ist landesrechtlich geregelt. Sie können die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren. In Vollzeit dauert die Weiterbildung zwei Jahre, in Teilzeit sollten Sie drei bis vier Jahre einplanen.

Um eine Weiterbildung zum/r Betriebswirt/in für Recht beginnen zu dürfen, benötigen Sie in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss sowie eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf (zum Beispiel Rechtsanwaltsfachangestellte/r) und mindestens ein Jahr Berufspraxis.

Gelehrt wird unter anderem Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik, Recht, Personalwesen, Steuern und Volkswirtschaftslehre. Beachten Sie, dass es je nach Bildungsanbieter auch immer leichte Abweichungen voneinander geben kann.

Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab, die mindestens aus zwei Teilen besteht. Zum einen die schriftliche Prüfung, deren Prüfungsinhalte von staatlicher Seite geprüft und zugelassen sind. Zum anderen müssen Sie eine Projektarbeit erstellen und diese in einem Prüfungsgespräch vorstellen und verteidigen. Wie genau diese Projektarbeit aussieht, können Sie mit den Dozenten besprechen, denn in der Gestaltung dieses zweiten Prüfungsteils sind Sie verhältnismäßig frei. Je nach Bundesland kann noch ein dritter Prüfungsteil hinzukommen, eine mündliche Prüfung. Zu den einzelnen Prüfungsbestimmungen erkundigen Sie sich am besten bei den einzelnen Fachschulen, die die Weiterbildung anbieten.

Gerichtsvollzieher/in

Bei dem Wort Gerichtsvollzieher bekommt der Otto Normalverbraucher vermutlich erst einmal einen Schock. Sie aber nicht, denn Sie wissen, dass Gerichtsvollzieher nicht nur unterwegs sind, um Schulden einzutreiben oder Zwangsvollstreckungen zu vollziehen. Der Job des Gerichtvollziehers erfordert gleichzeitig ein dickes Fell und Einfühlungsvermögen. Hauptaufgabe ist es, gerichtliche Entscheidungen gerade im wirtschaftlichen Bereich umzusetzen. Dabei geht es nicht zwangsläufig darum, um jeden Preis die Schulden einzutreiben, sondern in Hinblick auf die Lebenslage des Schuldners zum Beispiel einen Ratenplan zu erstellen und andere Lösungen zu finden, mit denen die Schulden abbezahlt werden können.

Um Gerichtsvollzieher/in zu werden, müssen Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen und die landestypischen Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllen. Denn das ist ein großer Pluspunkt der Weiterbildung: Als Gerichtsvollzieher/in werden Sie nach der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet.

Die Aus- bzw. Weiterbildung dauert eineinhalb bis zwei Jahre. Inhaltlich geht es um Vollstreckungsrecht, Zustellungs- und Kostenrecht, Handelsrecht, Gerichtsrecht sowie Steuer- und Arbeitsrecht. Auch praktisch kommt es in der Weiterbildung nicht zu kurz. So lernen Sie zum Beispiel, wie Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden, Konflikte mit Schuldnern bewältigt und Kostenrechnungen erstellt werden.

Auch für die Weiterbildung zum/r Gerichtsvollzieher/in gilt übrigens, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Übrigens: In Baden-Württemberg kann man Deutschlands bisher einzigen Studiengang „Gerichtvollzieher/in (LL.B.) studieren.

Fachwirt/in Büro und Projektorganisation

Mit einer Aufstiegsfortbildung zum/r Fachwirt/in Büro und Projektmanagement finden Sie in Unternehmen so gut wie aller Wirtschaftszweige eine Arbeit. In Ihrem neuen Aufgabenbereich sind Sie vor allem für die Planung und Optimierung von Arbeitsabläufen in den Büros zuständig, managen das Büro, Prozesse in einer Abteilung, übernehmen Projektarbeiten, kümmern sich um qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben und wirken auch bei der Personalplanung und Ausbildung mit.

Die Weiterbildung dauert je nach Bildungsanbieter und Weiterbildungsform zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Für eine Vollzeit-Weiterbildung können Sie zwischen drei und fünf Monate einplanen, für Teilzeit ein bis zwei Jahre und wenn Sie sich für einen Fernlehrgang entscheiden, sollten Sie mit etwa einem Jahr rechnen.

Die Prüfung ist deutschlandweit einheitlich geregelt. Eine Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung ist nicht Pflicht, um die Prüfungen ablegen zu dürfen, wird aber häufig empfohlen, da Sie sich das nötige Wissen so systematisch aneignen können.

Prüfungsvoraussetzungen sind:

  • Abgeschlossene, anerkannte, dreijährige Ausbildung in einem kaufmännischen, verwaltenden und anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus relevante Berufserfahrung
  • Alternativ mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis

Studium für Rechtsanwaltsfachangestellte

Wer mehr möchte als eine Weiterbildung, der kann auch ein Studium absolvieren und muss dafür nicht einmal seine Arbeit aufgeben. Berufsbegleitende Studiengänge ermöglichen es in Form von Fernstudium, Online-Studium oder berufsbegleitendem Präsenzstudium den Beruf und Studium zu vereinbaren. Das ist – zugegeben – ein ganzes Stück Arbeit, aber lohnenswert, da Sie am Ende des Studiums einen akademischen Abschluss erhalten.

Auch wenn Sie kein Abitur gemacht haben, sondern beispielsweise nach der mittleren Reife die Ausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten begonnen haben, stellt das kein Hindernis für ein Studium dar. Mittlerweile bieten in der Regel alle Hochschulen die Möglichkeit, ein Studium ohne Abitur zu beginnen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat und mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringt.

Welche Studiengänge bieten sich für Rechtsanwaltsfachangestellte an? Zum Beispiel:

  • Rechtswissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Wirtschaftsrecht
  • BWL

Warum haben wir in dieser Liste nicht das klassische Jurastudium aufgeführt? Wenn Sie mit dem Jurastudium Volljurist/in werden möchten, dann müssen Sie das erste und zweite Staatsexamen bestehen und ein Rechtsreferendariat absolvieren. In der Regel bereiten die berufsbegleitenden Studiengänge im Bereich Jura/Recht nicht auf das Staatsexamen vor, sondern schließen mit einem Bachelor und Master ab – diese allein reichen aber nicht aus, um Volljurist/in zu werden.

Die FernUni Hagen ist bisher die einzige Fernhochschule, die es ermöglicht, per Fernstudium Volljurist/in zu werden. Aber mit Einschränkungen: Natürlich können Sie Jura nebenberuflich studieren, aber spätestens bei den Examensvorbereitungen wird es sehr schwierig, Beruf und Lernen zu vereinbaren. Außerdem müssen Sie das Referendariat absolvieren und das ist in Teilzeit bisher nicht möglich.