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Rechtsfachwirt/in
Was lerne ich in der Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in?
In der Weiterbildung setzen Sie sich mit allen wichtigen Themengebieten auseinander, die später in der Prüfung zum/zur Rechtsfachwirt/in relevant sind. Im Großen und Ganzen sind das diese vier Lernfelder:
- Büroorganisation und Verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandatsbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Um Ihnen einen tiefergehenden Eindruck verschaffen zu können, haben wir dazu noch einige Detailinformationen zu den verschiedenen Lernfeldern zusammengetragen. Diese können Ihnen auch bereits als Orientierung für die inhaltliche Ausrichtung der Prüfung zum/zur Rechtsfachwirt/in dienen.
1. Büroorganisation und Verwaltung, z. B.:
- Büroablauforganisation, Materialverwaltung
- Bearbeitung und Kontrolle von Fristen und Terminen
- Post- und Dokumentenmanagement
- Rechtsdatenbanken, Datenschutz
- betriebliches Rechnungswesen
- Verkehr mit Gerichten, Behörden und Dritten
2. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung, z. B.:
- Arbeitsvertragsgestaltung und versicherungstechnische Absicherung von Risiken
- Berufsbildungs- und Jugendschutzrecht
- Arbeitsschutzvorschriften
- Sozialversicherungsrecht
- Personalführung und -entwicklung
- Sachstandsaufnahme, Kollisionskontrolle
- Mündliches und schriftliches Reporting
- Kommunikation mit Schuldnern
3. Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, z. B.:
- gerichtliche Mahnverfahren
- Verfahrensgesetze
- Vergütungs- und Kostenfestsetzungsverfahren
- Praxisbezogene Anwendung der einschlägigen Gerichtskostengesetze
- Vergütungsberechnungen
4. Zwangsvollstreckung und materielles Recht, z. B.:
- Öffentliches und privates Recht
- Bürgerliches Recht
- Vollstreckungsschutz und -abwehr
Tipp: Vergewissern Sie sich am besten noch einmal im Detail bei Ihrem infrage kommenden Weiterbildungsanbieter, welche Inhalte auf dem Lehrplan stehen. Es sollten zwar alle prüfungsrelevanten Themen behandelt werden, diese können allerdings je nach Weiterbildung unterschiedlich umfangreich ausfallen.
Was bringt mir die Weiterbildung?
Die Qualifizierung als Rechtsfachwirt/in ist eine Aufstiegsfortbildung. Sie ermöglicht Ihnen neue berufliche Perspektiven und ein höheres Gehalt.
Für die Prüfungszulassung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ bzw. „Geprüfter Rechtsfachwirt“ müssen Sie grundsätzlich keinen Vorbereitungslehrgang vorweisen können. Wenn Sie sich die Prüfung auf der Basis Ihrer geballten Berufserfahrung zutrauen: Go for it!
Allerdings kommt nun ein großes und gut gemeintes „ABER“: Zwischen beruflichem Alltag und theoretischen Prüfungen kann eine große Abweichung bestehen. Immerhin werden Sie nicht ständig mit allen relevanten Rechtsbereichen in Berührung kommen und Ihr Wissen aus der Ausbildung vollumfänglich im Kopf behalten haben. Es sei denn natürlich, Sie haben ein fotografisches Gedächtnis und erinnern sich sogar noch an Ihre Diktate aus der Grundschule. Jedoch gibt es auch hier ein kleines „Aber“: Die juristische Welt ist dynamisch und ändert sich kontinuierlich. Deshalb ist ein aktueller Kenntnisstand ebenfalls elementar. Aus diesem Grund ist eine Rechtsfachwirt/in Weiterbildung ratsam, bevor Sie die Prüfung angehen.
Von Ihren Vorkenntnissen und Gedächtnis-Voraussetzungen abgesehen: Mit einem Vorbereitungskurs für die Prüfung zum/zur Rechtsfachwirt/in sind Sie auf der sichereren Seite – in Bezug auf ein gutes Prüfungsergebnis sowie auf Ihre darauf aufbauende berufliche Praxis.
Außerdem: Für die Prüfung haben Sie gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin nur drei Versuche, um zu bestehen. Eine gute Vorbereitung durch eine Weiterbildung kann Ihnen somit auch einiges an Zeit und Stresspusteln ersparen.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Weiterbildungen richten sich an Personen mit bereits vorhandenen rechtlichen und kaufmännischen Vorkenntnissen, die einen beruflichen Aufstieg anstreben oder sich persönlich weiterqualifizieren möchten.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Für den Zugang zur Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in müssen Sie in der Regel einen relevanten Ausbildungsabschluss sowie einschlägige berufliche Erfahrung vorweisen können. Dies lehnt sich an die Voraussetzung für die Prüfungszulassung an. Diese sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin geregelt. Demnach ist, um die Qualifikation als Rechtsfachwirt/in anzugehen, eine abgeschlossene Ausbildung sowie mindestens zwei Jahre an Berufserfahrung in einem passenden Arbeitsbereich notwendig. Folgende Ausbildungsabschlüsse erfüllen dabei die Voraussetzungen:
- Rechtsanwaltsfachangestellte/r
- Notarfachangestellte/r
- Patentanwaltsfachangestellte/r
Sie haben keine dieser Ausbildungen absolviert, können jedoch reichlich berufliche Erfahrung vorweisen? Dann besteht genauso die Möglichkeit, zur Prüfung für Rechtsfachwirte zugelassen zu werden! Wenn Ihre einschlägige Berufserfahrung mindestens sechs Jahre ausmacht, können Sie die Prüfungszulassung erhalten. Diese sollten Sie mittels Zeugnisse o. Ä. gut nachweisen können.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Weiterbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in dauert durchschnittlich ein bis zwei Jahre. Dies hängt von dem jeweiligen Anbieter sowie von der Weiterbildungsform ab. Beispielsweise davon, ob der Unterricht in Teilzeit oder Vollzeit und ob er als Präsenz- oder Fernlehrgang stattfindet.
Was kostet die Rechtsfachwirt/in Weiterbildung?
Für die Lehrgänge fallen in den meisten Fällen Gebühren zwischen 1.500 bis 3.500 Euro an. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr von ca. 250-350 Euro. Bei manchen Weiterbildungsanbietern ist diese jedoch bereits in den Lehrgangskosten inkludiert.
Darüber hinaus sollten Sie auch Ausgaben für Arbeitsmaterialien und ggf. Fahrten zum Weiterbildungsinstitut oder eine nahegelegene Unterbringung für Präsenztermine in Ihre Kostenplanung integrieren.
Hinweis: Bei einigen Anbietern können Sie die Kosten auch in Raten bezahlen und müssen somit nicht den gesamten Betrag auf einmal leisten können.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Für die Rechtsfachwirt/in Weiterbildung gibt es verschiedene Förderoptionen. Zum einen gibt es das Aufstiegs-BAföG, eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zum anderen besteht die Chance auf ein Weiterbildungsstipendium.
Aufstiegs-BAföG
Für diese Fortbildung können Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen. Das ehemalige Meister-BAföG unterstützt rund 700 Fortbildungsabschlüsse, die eine weitere berufliche Qualifikation, zum Beispiel den Meister oder einen Fachwirt-Abschluss, ermöglichen. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden vermögens- und einkommensunabhängige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeit-Weiterbildungen.
Weiterbildungsstipendium
Diese Weiterbildung kommt für ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) infrage. Dieses richtet sich an aufstrebende und talentierte Berufseinsteiger. Voraussetzungen für die Bewerbung sind im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine besondere berufliche Leistung (z. B. ein Ausbildungsabschluss mit besser als „gut“ oder mindestens 87 Punkten) sowie ein maximales Alter von 24 Jahren. Für die Altersgrenze gibt es jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn eine Elternzeit oder ein Freiwilligendienst die berufliche Laufbahn geprägt haben.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Wohn- oder Arbeitsort z. B. in Bayern oder Sachsen haben und dort die Prüfung ablegen, kann es sein, dass Sie einen Meisterbonus erhalten.
Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Ratgeberrubrik zur Weiterbildungsförderung.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Die Weiterbildung schließt in der Regel mit der Prüfung zum Rechtsfachwirt bzw. zur Rechtsfachwirtin ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie den anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ bzw. „Geprüfter Rechtsfachwirt“.
Für den absolvierten Lehrgang bekommen Sie zudem eine Teilnahmeurkunde.