Aufstiegsstipendium

Sie haben sich in Ihrer Berufsausbildung und Ihrem Job durch besondere Leistungen ausgezeichnet und möchte Ihre berufliche Laufbahn nun mit einem Hochschulstudium fortführen? Dann sind Sie ein Kandidat für das Aufstiegsstipendium! Hier alle Infos über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten!


Sie stehen bereits mit beiden Beinen im Berufsleben und sind in Ihrem Job erfahren? Aber Sie wollen sich noch mal weiterqualifizieren und ein Hochschulstudium beginnen? Dann gibt es viele Möglichkeiten der Weiterbildung! Vor allen Dingen ein Studium ist mittlerweile neben dem Job auf vielfältige Weise möglich. Egal ob Fernstudium, Abendstudium oder Wochenendstudium – Sie können zwischen immer mehr Studienrichtungen und Fachbereichen auswählen. Doch ein Hochschulstudium ist oft nicht nur zeitintensiv, sondern kostet auch eine Menge Geld. Eine besondere Fördermöglichkeit für Ihre Weiterbildung stellt daher das Aufstiegsstipendium dar.

Das Aufstiegsstipendium ist dabei eine gute Möglichkeit Ihre berufliche Fortbildung finanziell zu unterstützen. Alle Wissenswerte zum Aufstiegsstipendium erfahren Sie hier bei uns!

Aufstiegsstipendium: Was ist das?

Das Aufstiegsstipendium ist eine Maßnahme der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und soll vor allen Dingen engagierte Fachkräfte, die bereits über Berufserfahrung verfügen, bei ihrem ersten Hochschulstudium unterstützen.

Eingeführt wurde das Aufstiegsstipendium vom Bundesministerium im Jahr 2008. Seitdem kümmert sich die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung um die Ausführung des Aufstiegsstipendiums und die Vergabe der einzelnen Stipendien.

Jährlich werden rund 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben, die ein Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend ermöglichen.

Da sich das Aufstiegsstipendium ausschließlich an Bewerber mit bestehender Berufserfahrung richtet, gibt es noch einige weitere Besonderheiten, die Sie rund um das Aufstiegsstipendium beachten sollten:

  • Die Bewerbung sollte im besten Fall vor Beginn des Studiums erfolgen.
  • Die Förderung gilt auch für berufsbegleitenden Studiengänge
  • Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Pauschalbetrag und ist daher einkommensunabhängig.
  • Selbst wenn Sie schon lange Jahre im Beruf tätig sind, können Sie die Begabtenförderung beantragen.

Für wen ist das Aufstiegsstipendium geeignet?

Wenn Sie bereits mitten im Berufsleben stehen, Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und eine Fachkraft in Ihrem Job sind, dann sind Sie ein geeigneter Kandidat für das Aufstiegsstipendium. Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei Ihrem Wunsch die berufliche Laufbahn mit einem Hochschulstudium weiter voran zu bringen.

In erster Linie unterstützt das Programm dabei auch Fachkräfte, die innerhalb ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit besondere Leistungen sowie hohes Engagement gezeigt haben.

Gefördert werden Kandidaten, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen und Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert. Der Abschluss sollte ein Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen sein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Aufstiegsstipendium erfüllen?

Wenn Sie sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben wollen, um Ihr Hochschulstudium damit finanzieren zu können, müssen Sie die folgenden Zugangskriterien der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung erfüllen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn des Studiums)
  • Noch kein abgeschlossenes Hochschulstudium (Wenn Sie bereits mit dem Studium begonnen haben ist die Bewerbung bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich.)
  • Einen Nachweis über die besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Abschlussprüfung (Gesamtnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten oder besser)

Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen, stehen Ihre Chancen auf ein Aufstiegsstipendium schon mal sehr gut. Sie können Sie also bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung um einen Stipendiumsplatz bewerben. Allerdings sollten Sie vorher noch beachten, dass nicht alle Bildungsangebote, die sich Studium nennen, von der SBB Stiftung auch als akademisches Hochschulstudium anerkannt und somit gefördert werden.

So viel Geld bekommen Sie beim Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt Sie über die Dauer Ihres Studiums durch eine finanzielle Aufwendung. Mit diesen Leistungen können Sie derzeit rechnen:

  • Sie erhalten monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld.
  • Zudem wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren von 130 Euro (pro Kind) gewährt.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studium können jährlich 2.400 Euro für Maßnahmekosten bekommen

Aufstiegsstipendium beantragen: So geht’s

Die einzige Frage, die jetzt noch bleibt: Was müssen Sie tun, um ein Aufstiegsstipendium zu beantragen? Das Auswahlverfahren ist in drei Stufen gegliedert, die wir Ihnen hier näher erläutern wollen.

1. Schritt: Online-Bewerbung

Wenn Sie sich für die Begabtenförderung der SBB interessieren, müssen Sie zuerst online ein Antragsformular ausfüllen. Diese Online-Bewerbung kann während der Bewerbungsphase über einen Link auf der Webseite der SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gestartet werden.

2. Schritt: Kompetenz-Check

Wenn Ihr Online-Bewerbung erfolgreich war und Sie die Kriterien für das SBB Stipendium erfüllen, erhalten Sie im zweiten Schritt per E-Mail die Zulassung zur weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren. Hierbei müssen Sie dann einen Fragebogen zu mehreren Kompetenzbereichen beantworten. Dieser Fragebogen beinhaltet Fragen zur Zielstrebigkeit und zur Sozialkompetenz und muss ebenfalls online ausgefüllt werden. Ein Expertenteam wertet Ihre Antworten dann aus. Außerdem müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, die Ihre Qualifikationen belegen.

3. Schritt: Auswahlgespräch

Zum abschließenden Auswahlgespräch werden Sie eingeladen, wenn Sie den Kompetenz-Check im zweiten Schritt mit einem guten Ergebnis abgeschlossen haben. Das Gespräch beschäftigt sich dabei mit Fragen zum beruflichen Werdegang und zu den Hintergründen des angestrebten Studiums. Bei dem Auswahlgespräch sitzen Sie zwei Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft gegenüber.

Wenn Sie eine Zusage zum SBB Stipendium erhalten haben, verpflichten Sie sich, Ihr Studium innerhalb eines Jahres zu beginnen. Außerdem müssen Sie Ihren Studienfortschritt regelmäßig bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung nachweisen und das Studium in der Regelstudienzeit abschließen. Das Stipendium wird in der Regel für ein Jahr erteilt und wird durch den Nachweis des Studienfortschritts dann immer weiter verlängert bis zum Abschluss des Studiums.