Vermittlungsgutschein

Was ist ein Vermittlungsgutschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Vermittlungsgutschein zu erhalten? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier! Mit dem Vermittlungsgutschein die Arbeitsplatzsuche vorantreiben – so geht’s!


Es ist nicht immer leicht, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Aufgrund von Globalisierung, Sparprogrammen oder Umstrukturierungen sehen sich viele Menschen der Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Einen neuen Job zu finden, ist für Arbeitssuchende oft mit vielen Herausforderungen verbunden. Oftmals kommt es zu Absagen und die Arbeitssuche gestaltet sich langwieriger und schwieriger als erwartet.

Damit Sie Ihre Arbeitssuche erfolgreich gestalten können und möglichst bald wieder glücklich im Job sind, hat die Agentur für Arbeit den Vermittlungsgutschein ins Leben gerufen.

Was ist ein Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Ihnen zusätzliche Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und Jobsuche ermöglichen soll. Der Begriff Vermittlungsgutschein ist dabei die verkürzte Bezeichnung, offiziell nennt sich diese Förderungsmöglichkeit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und ist eine Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung (MPAV).

Der Vermittlungsgutschein bescheinigt Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, dass sie die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen und mit Hilfe des Vermittlungsgutscheins soll möglichst jeder Arbeitssuchende wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

Grundsätzlich lassen sich drei Arten des Vermittlungsgutscheins unterscheiden, von denen aber nur die Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung im Sprachgebrauch Vermittlungsgutschein genannt wird:

1. MAT

  • Damit sind Maßnahmen bei einem Träger gemeint, zum Beispiel Weiterbildungen und professionelle Coachings.

2. MAG

  • Damit sind Maßnahmen bei einem Arbeitgeber gemeint, zum Beispiel ein Betriebspraktikum.

3. MPAV

  • Dies ist die wohl geläufigste Maßnahme, die über einen Vermittlungsgutschein finanziert werden kann. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung, deren Kosten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden.

Im Folgenden beschäftigen wir uns daher intensiv mit den Gegebenheiten rund um die Maßnahmen zur privaten Arbeitsvermittlung (MPAV).

Wer ist die Zielgruppe?

Der Vermittlungsgutschein ist für alle Menschen geeignet, die bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind und aktiv etwas unternehmen wollen, um einen neuen Job zu finden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Vermittlungsgutschein zu erhalten?

Die Agentur für Arbeit bezeichnet den AVGS als eine Ermessensleistung, dies bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins haben. Wenn Sie allerdings eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihre Chancen sehr gut, vom zuständigen Sachberater den Antrag auf Vermittlungsgutschein bewilligt zu bekommen.

  • Sie sind arbeitssuchend und beziehen Arbeitslosengeld I nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit.
  • Sie sind arbeitssuchend und beziehen Arbeitslosengeld II.
  • Sie sind arbeitssuchend, weil Sie ein Berufsrückkehrer, z.B. nach Elternzeit sind.
  • Sie sind arbeitssuchend und haben derzeit einen Ein-Euro-Job.
  • Sie sind arbeitssuchend und derzeit noch ohne Leistungsbezug, z.B. weil Sie Hochschulabsolvent sind.
  • Sie sind arbeitslos und planen die Gründung einer neuen, eigenen Existenz.

Wie können Sie einen Vermittlungsgutschein beantragen?

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein? Wunderbar! Doch was müssen Sie tun, um einen Vermittlungsgutschein zu beantragen? Wie läuft das Ganze ab? Sie können den Vermittlungsgutschein bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragen.

Wenn Sie den Vermittlungsgutschein für den Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, können Sie verschiedene private Arbeitsvermittler beauftragen, Sie bei der Jobsuche zu unterstützen. Sobald diese Suche erfolgreich war, müssen Sie dem privaten Vermittler das Originaldokument des Vermittlungsgutscheins aushändigen, daraufhin erhält dieser auch seine Kosten für die Arbeitsvermittlung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erstattet. In der Regel werden Kosten bis zu einer Höhe von 2.000 Euro übernommen.

Zudem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Arbeitsvermittlung als erfolgreich ansehen wird und der private Arbeitsvermittler sein Geld erhält:

  • Vermittlungsgutschein liegt im Original vor.
  • Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Der Arbeitsvertrag läuft über mindestens drei Monate.