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Wirtschaftsfachwirt

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

Was zeichnet den Wirtschaftsfachwirt aus?

Die Aufstiegsfortbildung zum Wirtschaftsfachwirt ist bundeseinheitlich geregelt und beruht auf der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist ein Lehrgang, der auf die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt vorbereitet, nicht verpflichtend. Andersherum bedeutet ein absolvierter Vorbereitungslehrgang nicht, dass man automatisch zur Prüfung zugelassen wird, denn die Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung festgehalten und beziehen sich auf die Berufserfahrung, wie Sie weiter unten sehen werden.

Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Die Vorbereitungskurse werden sowohl von IHK und privaten Anbietern angeboten.

Was bringt mir die Aufstiegsfortbildung?

Als Wirtschaftsfachwirt sind Sie der Allrounder unter den Fachwirten und können mit Ihrem IHK-Abschluss branchenübergreifend in jeglichen Unternehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben in Führungspositionen übernehmen. Abgesehen von den vielfachen Einsatzmöglichkeiten erhalten Sie einen Abschluss, der sich nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen auf der gleichen Niveau-Stufe wie der Meister und Bachelor befindet. 

Eine höhere Qualifikation, mit der Sie vornehmlich leitende Positionen in Unternehmen besetzen werden, bringt Ihnen auch ein höheres Gehalt. Der Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ ist deutschlandweit anerkannt, somit sind die vielfachen Einsatzmöglichkeiten, die Führungsposition und das höhere Gehalt in ganz Deutschland möglich.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Prüfung?

Die Prüfungsvoraussetzungen werden in zwei Bereiche unterteilt, wie § 2 der Verordnung über die Prüfung zu entnehmen ist:


(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    &
  2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
  3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/ einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
  4. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Die genannten Voraussetzungen gelten für die Prüfungen bei der IHK. Entschließen Sie sich dazu, einen Vorbereitungslehrgang zu absolvieren, gibt es möglicherweise gesonderte Voraussetzungen bei den einzelnen Anbietern – allerdings haben wir bei unseren Recherchen keine nennenswerten Funde gemacht. Lediglich den Hinweis auf die oben genannten Prüfungsvoraussetzungen werden Sie in der Regel finden.

Was sind die Prüfungsinhalte?

Sofern Sie sich dafür entscheiden, sich mit Hilfe eines Lehrgangs auf die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt vorzubereiten, können Sie einen solchen bei verschiedenen Anbietern absolvieren. Ob es nun Vorbereitungslehrgänge bei einer IHK sind oder Präsenzkurse und Fernlehrgänge bei privaten Anbietern: Alle Anbieter haben das Ziel, dass Sie die Prüfung bestehen, so richten sich die Inhalte an den Prüfungsthemen aus. Die Prüfungsthemen sind in Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen unterteilt. Beide Teilprüfungen enthalten die einzelnen Qualifikationsbereiche:  

Teilprüfung: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 

Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen 

  • Betriebliches Management 

  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling 

  • Logistik 

  • Marketing und Vertrieb 

  • Führung und Zusammenarbeit 

Wie die Themen im Einzelnen aufgebaut sind und vermittelt werden, liegt bei den einzelnen Bildungsanbietern. Auf jeden Fall aber werden Sie Stück für Stück mit dem prüfungsrelevanten Wissen vertraut gemacht. Zudem sind die Lehrinhalte sehr praxisnah, sodass Sie das neu Gelernte im besten Fall direkt in der Praxis, in Ihrem Beruf, anwenden und verinnerlichen können.  

Prüfungsablauf

Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt besteht aus zwei Teilprüfungen: aus der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Die jeweiligen Teilprüfungen gliedern sich noch einmal in die bereits bei Prüfungsthemen genannten Qualifikationsbereiche auf.

Erste Teilprüfung

Zuerst wird die Teilprüfung ;„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt. Dies ist eine schriftliche Prüfung mit anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen, die unter Aufsicht stattfindet. Sie sollte laut Prüfungsordnung eine Gesamtdauer von 330 Minuten nicht überschreiten.

Zweite Teilprüfung

Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann erst erfolgen, wenn die erste Teilprüfung abgelegt wurde. Sie erfolgt ebenfalls unter Aufsicht in schriftlicher Form mit handlungsorientierten Aufgabenstellungen. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten nicht unterschreiten und 510 Minuten nicht überschreiten.

Mündliche Prüfung

Auch mündlich wird geprüft, und zwar in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern, die Vorbereitungszeit beträgt ebenfalls höchstens 30 Minuten. Der Prüfungsteilnehmer erhält zu Beginn der Prüfung eine schriftliche Aufgabenstellung, die er in den 30 Minuten Vorbereitungszeit bearbeitet. Anschließend stellt er seine Ergebnisse dem Prüfungsgremium vor.

Die mündliche Prüfung findet erst statt, wenn beide Teilprüfungen abgelegt wurden. Sie geht zu einem Drittel in die Bewertung ein.

Sowohl die beiden schriftlichen als auch die mündliche Prüfung werden vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Nicht bestandene Prüfungen und Wiederholung 

Es kann immer mal zu einem Blackout kommen oder es gibt möglicherweise ein Thema, mit dem man sich schwerer tut als mit einem anderen. Wer in einem Qualifikationsbereich mangelhafte Leistungen erbringt, für den sind Hopfen und Malz noch nicht verloren. So steht in § 4 Abs. 6 der Prüfungsordnung:


(6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Und in § 8 heißt es zu den Teilprüfungen:

(1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für angehende Wirtschaftsfachwirte finden bundeseinheitlich im Frühjahr und im Herbst statt. Die Teilnehmer müssen sich zu jeder Teilprüfung separat anmelden, in manchen Fällen übernehmen das auch die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen. Mehr Infos zu den Terminen und der Prüfungsanmeldung erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern und bei den Anbietern der Vorbereitungslehrgänge.

Wer ist die Zielgruppe?

Die Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt richtet sich an Berufserfahrene mit kaufmännischen Grundkenntnissen, die mehr aus ihrer Karriere machen wollen. Wer tiefergehende Kenntnisse in Betriebswirtschaft haben möchte, einen höheren Abschluss sowie eine leitende Position bei der Arbeit anstrebt und zudem mehr Gehalt wünscht, wird mit dem Wirtschaftsfachwirt seine Ziele erreichen. 

Wie lange dauert ein Vorbereitungslehrgang?

Wie lange ein Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt dauert, ist ganz unterschiedlich und hängt von Anbietern und Lehrgangsform ab. Wie eingangs erwähnt, muss er nicht absolviert werden, obwohl es sicher ratsam ist, sich mit professioneller Hilfe auf die anspruchsvolle Prüfung vorzubereiten.

  • Für wen es in Frage kommt, sich in einem Vollzeit-Lehrgang auf den Kurs vorzubereiten, der kann mit einer Lehrgangsdauer von einem bis vier Monaten rechnen.
  • Berufsbegleitende Vorbereitungskurse oder Fernlehrgänge ziehen sich da schon etwas länger. Je nach Anbieter sind etwa anderthalb bis zwei Jahre eingeplant.

Sie werden auch Kurse finden, die nur auf die erste oder auf die zweite Teilprüfung zum Wirtschaftsfachwirt vorbereiten. In diesem Fall gibt es Angebote, die nur wenige Tage in Anspruch nehmen, sofern die Vorbereitung auf die Teilprüfung in Vollzeit stattfindet.

Achten Sie auch darauf, wie viele Lerneinheiten vorgesehen sind. Je nach Anbieter belaufen sich diese auf rund 145 bis 1.200 Lerneinheiten. Damit Sie bestmöglich vorbereitet sind, sollten Sie sich tendenziell einen Kurs raussuchen, der den Prüfungsthemen mehr Unterrichtseinheiten widmet, es sei denn, Sie bringen bereits eine Menge Vorwissen mit.

Was kosten Lehrgang und Prüfung?

Auch bei den Kosten gilt: Je nach Studienform und Anbieter fallen die Kosten ganz unterschiedlich aus. Bei den Kosten müssen Sie zwischen den Kosten für einen Vorbereitungslehrgang und den Prüfungsgebühren bei der IHK unterscheiden.

Lehrgangskosten

Ob Sie sich nun für einen berufsbegleitenden Lehrgang, einen Fernlehrgang oder einen Vollzeitkurs entscheiden: Die Kosten nehmen sich nicht viel. Planen Sie mit Kosten zwischen 1.000 Euro und rund 4.200 Euro, zuzüglich können noch Ausgaben für Literatur, Fahrt- und/oder Übernachtungskosten kommen.

Die Kosten können nach unten oder oben abweichen. Lehrgänge, die nur auf eine Teilprüfung vorbereiten, sind automatisch günstiger.

Prüfungsgebühren

Unabhängig von den Lehrgangskosten kommen Prüfungsgebühren bei der IHK auf Sie zu. Jede IHK erhebt unterschiedlich hohe Gebühren: Bei der IHK Nord Westfalen werden beispielsweise 460 Euro fällig, die IHK Düsseldorf erhebt 644 Euro, die IHK Krefeld 300 Euro, an der IHK München sind es 600 Euro, IHK Hannover 583 Euro und die Prüfung an der IHK Oldenburg kostet 450 Euro (Stand: August 2020).

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus jeweiligen Kosten für die Teilprüfungen zusammen. Beachten Sie, dass, wenn Sie durch beide oder eine Teilprüfung durchfallen und diese wiederholen, erneut Gebühren fällig werden, die für den weiteren Versuch aber häufig niedriger ausfallen.

Außerdem können Stornokosten entstehen, wenn Sie nach der Anmeldung von der Prüfung zurücktreten.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Auch wenn der Wirtschaftsfachwirt Sie beruflich weiterbringen wird, müssen Sie erst einmal finanzielle Einbußen hinnehmen, sofern Sie einen Vorbereitungslehrgang absolvieren. Sie stehen bei der Finanzierung aber nicht alleine da, denn es gibt verschiedene Formen der Weiterbildungsförderung. Im Falle des Wirtschaftsfachwirtes können Sie zum Beispiel Aufstiegs-BAföG beantragen. Formulare für das Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Die Prüfung wird vor einer IHK abgelegt. Wer sie besteht, darf den Titel „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ tragen. Dieser Titel ist ein deutschlandweit, rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene und nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen ist er gleichwertig zu einem Bachelorabschluss. Sowohl Meister, Fachwirt wie auch der Bachelor befinden sich auf der Niveaustufe 6 (8 gibt es).