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Hauptschulabschluss nachholen

Es ist niemals zu spät, etwas nachzuholen. Schon gar nicht, wenn Sie den Hauptschulabschluss nachholen möchten. Finden Sie den passenden Anbieter und eröffnen Sie sich neue Berufschancen mit Ihrem Hauptschulabschluss.

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Hauptschulabschluss nachholen

Der Hauptschulabschluss ist in Deutschland der erste allgemeinbildende Schulabschluss, den man erreichen kann, er ist also grundlegend. Dementsprechend ist er oft die Voraussetzung für viele weitere schulische und berufliche Wege, etwa, um einen Ausbildungsplatz zu finden, sich im Job für weitere Aufgaben zu qualifizieren oder auch, wenn Sie den Mittleren Schulabschluss (auch Mittlere Reife oder Realschulabschluss genannt) oder das Abitur anstreben.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Hauptschulabschluss nachzuholen, tauchen bestimmt sehr viele Fragen auf. Zum Teil liegt das daran, dass durch das föderalistische System in Deutschland Bildungsfragen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegen und besonders Schulabschlüsse deshalb je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen, Eigenschaften und sogar Voraussetzungen haben können. Deshalb sollten Sie sich immer auch bei Ihrem Schulamt vor Ort darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie im Einzelfall haben, um Ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Aber wir versuchen im Folgenden ebenfalls, etwas Klarheit ins Chaos auf dem Weg zum Hauptschulabschluss zu bringen.

Hauptschulabschluss – was ist das überhaupt?

Die ganz einfache Frage, die man sich vermutlich zu Beginn stellt, ist, was genau der Hauptschulabschluss ist und was man damit machen kann. Aber von wegen „ganz einfach“: Je nach Bundesland hat der Hauptschulabschluss unterschiedliche Namen, bedeutet nicht immer exakt das Gleiche und es gibt unter Umständen unterschiedliche Arten und Weisen, ihn zu erwerben.

Der Hauptschulabschluss und seine verschiedenen Bezeichnungen

Der „einfache“ Hauptschulabschluss wird je nach Bundesland auch als „Berufsreife“ (Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern) oder als „Berufsbildungsreife“ (Berlin, Brandenburg und Bremen) bezeichnet. Auch „Abschluss der Mittelschule“ (Bayern) wird in den Mix geworfen. Man erhält ihn vorrangig an einer Hauptschule oder einer Gesamtschule bzw. einer anderen vergleichbaren Schulform mit mehreren Bildungsgängen, die je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen haben. An Gymnasien erwirbt man mit Versetzung von der neunten in die zehnte Klasse in der Regel automatisch Qualifikationen, die einem Hauptschulabschluss gleichgestellt werden können.

Was in allen Bundesländern gilt: Auf dem ersten Bildungsweg, also in der Schullaufbahn, kann man überall nach der neunten Klasse den Hauptschulabschluss erwerben. Allerdings haben manche Länder Extra-Optionen.

Der Hauptschulabschluss mit Bonus: qualifiziert, qualifizierend oder erweitert

Es gibt den qualifizierten bzw. qualifizierenden Hauptschulabschluss oder auch die erweiterte Berufsbildungsreife. Hierfür unterzieht man sich zum Beispiel einer freiwilligen Prüfung oder aber muss bestimmte Noten erzielen, wenn die Prüfung verpflichtend für den Hauptschulabschluss ist. Es gibt allerdings teilweise auch die Option, nach der 10. Klasse einen Hauptschulabschluss mit Zusatzqualifikationen zu machen. Im Folgenden nennen wir den regulären Hauptschulabschluss öfter den „einfachen“ Hauptschulabschluss, um Verwechslungen vorzubeugen; eigentlich heißt der Abschluss ohne Zusatzqualifikationen aber nur „Hauptschulabschluss“.

Was ist der Unterschied zwischen „einfachem“ und Hauptschulabschluss mit Zusatzqualifikationen?

Das ist eine sehr gute Frage. Wenn man danach in Hinblick auf den Erwerb der Abschlüsse fragt, variiert die Antwort ein wenig von Bundesland zu Bundesland, da man zu den erweiterten Abschlüssen – wenn in dem Bundesland vorhanden – auf etwas unterschiedlichen Wegen kommt. Detaillierte Informationen zu den Abschlüssen und Extra-Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer finden Sie am Ende dieses Artikels unter dem Punkt Welches Bundesland hat welche Hauptschulabschlüsse?

Übrigens: Die Länder machen es zwar etwas kompliziert mit ihren unterschiedlichen Verfahren und Bezeichnungen, aber die verschiedenen Hauptschulabschlüsse werden bundesweit gegenseitig anerkannt. Sie müssen sich also keine Gedanken darüber machen, ob Ihr Abschluss in einem anderen Bundesland „gilt“ – tut er.

Wenn es nun darum geht, inwiefern sich die Abschlüsse darin unterscheiden und was man mit ihnen machen kann, gilt wieder, dass die Länder darüber entscheiden. Oft haben Sie durch einen „Extra-Hauptschulabschluss“ die Option, ein Berufskolleg oder eine Berufsfachschule zu besuchen oder sich für einen weiteren Schulweg zu qualifizieren. In Bremen etwa ist die Erweiterte Berufsbildungsreife Voraussetzung zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen. Sicherlich macht sich der erweiterte, qualifizierte, qualifizierende – oder wie auch immer er in Ihrem Bundesland heißt – Abschluss auch nicht schlecht in Bewerbungen, weil er darauf hinweist, dass Sie Zeit und Mühe in Ziele investieren, die nicht verpflichtend sind.

Hauptschulabschluss nachholen – warum und wo?

Nun kommen wir aber endlich auch zum Zweiten Bildungsweg. Wie genau sieht der aus und warum sollten Sie ihn gehen?
Wenn Sie auf unserer Seite gelandet sind, wissen Sie vermutlich schon, mit welchem Ziel Sie den Hauptschulabschluss nachholen möchten. Um Sie in Ihrem Vorhaben zu bestärken, erwähnen wir aber noch einige der vielen Beweggründe.

Warum sollte ich den Hauptschulabschluss nachholen?

Wir haben es schon erwähnt, oft ist es schon schwer bis beinahe unmöglich, eine staatlich anerkannte Ausbildung ohne Schulabschluss zu beginnen. Nach dem Hauptschulabschluss haben Sie die Option, auch die mittlere Reife oder das (Fach-)Abitur nachzuholen, berufliche Qualifikationen wie den Techniker* in Angriff zu nehmen oder ein Studium aufzunehmen. Der sogenannte zweite Bildungsweg bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Abschlüsse zu sammeln, falls Sie das möchten.

* Tipp: Informieren Sie sich für berufliche Fortbildungen immer vorab bei Ihrem Anbieter darüber, welche Schulabschlüsse gefordert werden. Dies kann sogar bei der gleichen Qualifikation variieren!

Der zweite Bildungsweg (ZBW) bezeichnet die Möglichkeit, Schulabschlüsse abseits der „regulären“ Schulzeit in Kindheit und Jugend nachzuholen, also als erwachsene Person und auch neben dem Beruf. Schulabschlüsse, die auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden, werden von den Bundesländern untereinander anerkannt und sind gleichwertig zu den entsprechenden Abschlüssen auf dem ersten Bildungsweg.

Wenn Sie nun wissen, warum Sie den Hauptschulabschluss nachholen möchten, fragt sich nur noch, wie und wo. Das Gute ist: Der zweite Bildungsweg bezeichnet nicht nur einen einzigen Weg, sondern eigentlich viele Wege zum gleichen Ziel. So können Sie den Hauptschulabschluss zum Beispiel über einen Fernkurs, die Abend- oder Volkshochschule oder sogar durch selbstständiges Lernen nachholen.

Schauen wir uns die verschiedenen Optionen einmal einzeln an.

Wo kann ich den Hauptschulabschluss nachholen?

Die gute Nachricht: Sie können den Hauptschulabschluss an vielen Orten und auf mehrere Arten nachholen, zum Beispiel auch in einem Fernkurs, was ja besonders durch die Coronakrise noch attraktiver geworden ist. Besondere Vorkenntnisse abseits grundlegender Schulkenntnisse sind in der Regel nicht erforderlich, beziehungsweise können Sie möglicherweise auch Zusatzkurse belegen (etwa, falls Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist), die Schulpflicht des jeweiligen Bundeslandes muss aber üblicherweise erfüllt sein.

Die nicht ganz so gute Nachricht: Die beste Form für Sie können wir Ihnen nicht empfehlen, dafür müssen Sie Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigen, wie etwa Beruf und Familie, oder auch Ihre liebste Art, zu lernen, zum Beispiel eher selbstständig und für sich oder lieber in einem klassenähnlichen Verband von Leuten mit festeren äußeren Strukturen.

Es ist außerdem sehr schwer, die Kosten für Kurse vorherzusagen, weil es so viele Möglichkeiten und Anbieter gibt, darunter staatliche und private. Bei staatlichen Einrichtungen kommen im Prinzip nur Lehrmaterial, Kopierkosten, Anfahrtskosten u. Ä. auf Sie zu, private Anbieter wie Fernschulen hingegen verlangen monatliche Gebühren, dafür können Sie das Lernen noch flexibler gestalten.

Generell gibt es aber Förderungsmöglichkeiten für Ihren Hauptschulabschluss, unter bestimmten Bedingungen haben Sie sogar ein Recht auf Förderung, dazu mehr unter unserem Punkt zu Förderungsmöglichkeiten.

Die Kurse, die Sie auf dem Weg zum Hauptschulabschluss belegen können, sind mitunter „nur“ vorbereitende und unterstützende Kurse, in die die Prüfungen selbst nicht integriert sind. Die Prüfungen selbst können Sie zu einem Termin mit festgelegtem Anmeldeschluss in Form der sogenannten Externenprüfung (siehe dazu weiter unten mehr) vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ablegen. In der Regel finden die Prüfungen ein- oder zweimal im Jahr statt. Organisiert werden diese normalerweise von öffentlichen Schulen.

Es gilt übrigens wieder: Die Hoheit über den Zweiten Bildungsweg liegt letztlich wiederum bei den einzelnen Bundesländern, die die Regeln teilweise ergänzen. Fragen Sie also am besten auch immer direkt beim Anbieter Ihrer Wahl und/oder Ihrer Bezirksregierung nach den genauen Bedingungen! Auch wenn Sie direkt einen qualifizierten/qualifizierenden/erweiterten Abschluss anstreben, sollten Sie sich vorab über diese Möglichkeit bei Ihrem Anbieter informieren!

Nun kommen wir aber zu den einzelnen Optionen des Zweiten Bildungswegs für Sie.

Externenprüfung

Wir fangen mit der Externenprüfung an. Nicht, weil Sie die beste Option (für jede/n) ist, sondern weil die folgenden Möglichkeiten oft auf genau diese Prüfung vorbereiten. Sie legen diese Prüfung also am Ende vieler Wege zum Hauptschulabschluss ab, Sie können sie aber sogar ohne vorherigen Kurs ablegen.

Als Externenprüfung oder auch Nicht-Schülerprüfung bezeichnet man eine Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss, durch die man einen Schulabschluss erwerben kann, ohne dass man dafür gerade Schüler/in sein muss. Diese Prüfungen finden in der Regel ein- oder zweimal im Jahr statt, gegebenenfalls fällt eine Anmeldungsgebühr an. Zuständig für die Externenprüfungen sind die jeweiligen Bezirksregierungen, melden Sie sich also am besten direkt dort, um zu erfragen, wann und ob Sie sich anmelden können. Voraussetzung für eine Anmeldung ist normalerweise mindestens, dass Sie die Regelschulzeit für den angestrebten Schulabschluss erfüllt haben und den Schulabschluss noch nicht besitzen.

Es ist also prinzipiell möglich, sich für die Prüfung zum Hauptschulabschluss anzumelden, ohne vorher einen Kurs absolviert zu haben. Das heißt aber natürlich nicht, dass Sie ganz unvorbereitet in die Prüfung gehen sollten, denn die Chancen, ohne gelernt zu haben einfach durch die Prüfung zu kommen, sind verschwindend gering! Und eine Nachprüfung (diese ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen möglich, wenn man in einem einzigen Fach die Note dadurch von mangelhaft auf ausreichend verbessern kann) oder sogar eine Wiederholung der gesamten Prüfung möchte man sich ja gerne ersparen.

Außerdem kann man die Externenprüfung zum Hauptschulabschluss nicht unbegrenzt wiederholen: Auch hier entscheiden letztendlich die Bundesländer, aber als grobe Regel sollte man im Hinterkopf behalten, dass einmal zu wiederholen üblicherweise kein Problem ist, ein zweites Mal erfordert aber oft schon besondere Umstände, wenn es überhaupt möglich ist. Warten muss man bis zur Wiederholung oft ebenfalls eine Weile, einige Monate oder sogar ein Jahr. Gegebenenfalls kann Ihnen sogar ein missglückter Versuch bei der Prüfung zum Hauptschulabschluss auf weitere Versuche bei anderen Prüfungen zu Lasten gelegt werden, falls Sie im Anschluss noch weitere Schulabschlüsse nachholen möchten. Überlegen Sie sich also vorher lieber gut, ob Sie das Risiko eingehen möchten!

Abend(haupt)schule

Eine Abend(haupt)schule können Sie, der Name sagt es, abends besuchen, also auch neben Ihrer Arbeit. Es gibt aber mitunter „Abend“schulen, die ihre Unterrichtszeiten flexibler gestalten oder in Vollzeit unterrichten, was sich zum Beispiel anbietet, falls Sie nicht berufstätig sein sollten. Abendhauptschulen sind manchmal in Volkshochschulen oder vergleichbare Einrichtungen integriert. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die Weiterbildungskollegs, die verschiedene Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges bündeln.
Die Voraussetzungen, um an einer solchen Schule den Hauptschulabschluss nachzuholen, hat die Kultusministerkonferenz ebenfalls festgehalten. Es gilt, dass Sie …

  • berufstätig oder mindestens ein halbes Jahr berufstätig gewesen sein müssen, auch Minijobs zählen mit. Die Führung eines Haushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Es können auch Zeiten des Zivil-, Wehr- und Freiwilligendienstes angerechnet werden, eine bescheinigte Arbeitslosigkeit kann anteilig berücksichtigt werden.
  • die Vollzeitschulpflicht (in Hamburg: die Schulpflicht) erfüllt haben müssen und logischerweise den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss noch nicht haben.
  • mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben müssen.

Quelle: Voraussetzungen für Aufnahme und Besuch von Abendhauptschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.02.2015)

In manchen Fällen können Ausnahmen von der Berufstätigkeitsregel gemacht werden, wenn Sie aus besonderen biografischen Gründen ansonsten keine Möglichkeit haben, Ihre Chancen für eine Berufsausbildung oder qualifizierende Berufspraxis zu verbessern.

Die Dauer des Unterrichts bis zu Ihrem Hauptschulabschluss liegt in etwa bei zwei bis drei Semestern, also einem oder anderthalb Jahren.

Volkshochschule (VHS)

Volkshochschulen bieten Kurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses an – in der Regel als Vorbereitung auf die Externenprüfung. Sie müssen für gewöhnlich auch hier die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, ein bestimmtes Mindestalter vorweisen und dürfen den Hauptschulabschluss noch nicht haben oder aber parallel eine Schule besuchen, auf der Sie den Hauptschulabschluss erwerben könnten. Die Dauer für die Vorbereitung liegt in etwa bei anderthalb Jahren, die Kosten pro Kurs variieren je nach VHS, halten sich aber, gemessen an unseren stichprobenartigen Recherchen in Grenzen und sollten insgesamt nicht über einigen hundert Euro liegen. Und wir haben bei unserer Recherche sogar Volkshochschulen gefunden, die die Vorbereitungskurse zum Hauptschulabschluss kostenlos anbieten, etwa, weil sie selbst vom Land gefördert werde

Schulabschluss in einer Weiterbildung

Es gibt auch die Möglichkeit, nicht nur Ihren Hauptschulabschluss nachzuholen, sondern ihn im Rahmen einer Weiterbildung, die Ihnen auch noch andere Qualifikationen vermittelt, zu erwerben. Manche Bildungsträger kombinieren beispielsweise Kurse für den Hauptschulabschluss mit berufsfachlichen Inhalten wie kaufmännischen Berufen oder im Bereich EDV. Wenn Sie schon einen bestimmten Berufsweg eingeschlagen oder im Auge haben, ist das eine praktische Option, um mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

Fernlehrgang

Wenn Sie gerne online und zeitunabhängig lernen, ist ein Fernlehrgang für Sie vielleicht der passendste Weg zu Ihrem Hauptschulabschluss. Es gibt mehrere Fernkursanbieter, bei den Sie Ihren Abschluss in etwa einem bis anderthalb Jahren aus der Ferne mit etwa 12 bis 15 Stunden Aufwand pro Woche nachholen können. Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie doch etwas länger brauchen, kann der Kurs unter Umständen kostenlos verlängert werden bzw. ist die Betreuungszeit durch Lehrpersonal gegebenenfalls länger als die Dauer des Kurses veranschlagt. Sollten Sie schneller lernen, wird in der Regel auch darauf eingegangen.

Der Vorteil ist, dass Sie flexibel neben einem Job und/oder der Familie lernen können, oft ein Testmonat inbegriffen ist und Sie üblicherweise direkten Kontakt zu Ihrer Lehrperson aufnehmen können.
Ein möglicher Nachteil ist, dass Sie sich sehr gut selbst organisieren müssen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass es Ihnen leichter fällt, mit anderen Leuten zusammen in einer festen Gruppe zu bestimmten Zeiten zu lernen, ist ein Präsenzkurs vermutlich besser für Sie geeignet.  Noch ein Nachteil: Gratis sind Fernkurse leider nicht, da Sie von privaten Bildungsträgern angeboten werden, aber auch hier ist es möglich, Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Am Ende des Kurses erhalten Sie in der Regel ein Zertifikat des Anbieters und sind auf die Externenprüfung für den Hauptschulabschluss vorbereitet.

Auf jeden Fall sollten Sie vorher genau prüfen, ob der Anbieter auch seriös ist. Tipps dazu erhalten Sie in unserem Artikel zur Fernschule.

Kolleg

Das Kolleg ist in etwa mit einer Abendschule zu vergleichen, gibt aber in der Regel in Vollzeit Unterricht. Auch sind Kollegs in den meisten Bundesländern für das Erreichen der (Fach-)Hochschulreife vorgesehen, man braucht also meist schon die Mittlere Reife, um zugelassen zu werden. Um es noch komplizierter zu machen: In Nordrhein-Westfalen werden mehrere Bildungsgänge des zweiten Bildungswegs unter dem Dach der Weiterbildungskollegs gefasst – dazu gehört dann auch der Hauptschulabschluss. Wenn Sie also in NRW den Hauptschulabschluss nachholen wollen, ist das Weiterbildungskolleg eine der richtigen Adressen für Sie. Natürlich können Sie aber auch in anderen Bundesländern bei Kollegs anfragen, gegebenenfalls gibt es Sonderregelungen und -angebote von Kolleg zu Kolleg.

Den Hauptschulabschluss an berufsbildenden Schulen absolvieren

Man kann den Hauptschulabschluss übrigens nicht nur an allgemeinbildenden Schulen erwerben, sondern auch an berufsbildenden Schulen, die in der Regel zeitnah nach der regulären schulischen Ausbildung besucht werden. Ob man dies nun als „nachholen“ oder als „normalen Weg“ bezeichnen möchte, ist unseres Erachtens Auslegungssache. Wir möchten Ihnen diese Info jedenfalls nicht vorenthalten und zählen deshalb hier einige Beispiel für diesen Weg zum Hauptschulabschluss auf:

Hauptschulabschluss über BVJ, BGJ, BvB oder Ausbildung

  • Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

    Wer nach der allgemeinbildenden Schule keine Lehrstelle findet, kann ein einjähriges, auf einen Beruf vorbereitendes Jahr, das Berufsvorbereitungsjahr, an einer berufsbildenden Schule absolvieren. Dieses Jahr kann nicht auf eine Ausbildung angerechnet werden, wohl aber zum Hauptschulabschluss führen. Auch hier sind die Unterschiede zwischen den Ländern zu berücksichtigen, etwa bei der Bezeichnung: in NRW spricht man zum Beispiel vom Berufsorientierungsjahr, in Schleswig-Holstein vom Ausbildungsvorbereitenden Jahr. Über die Voraussetzungen zur Teilnahme in Ihrem Bundesland sollten Sie sich vorab gründlich informieren.

  • Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

    Das Berufsgrundbildungsjahr kann im Gegensatz zum Berufsvorbereitungsjahr auf eine Ausbildung angerechnet werden. Nun sagen die einschlägigen Quellen allerdings, dass eine der Voraussetzungen für die Absolvierung des BGJ schon der Hauptschulabschluss ist. Wir haben bei unserer Recherche aber immerhin eine Seite der Stadt Kiel gefunden, die besagt, dass man im BGJ auch einen Abschluss erwerben kann, der gleichwertig zum Hauptschulabschluss sein soll – natürlich kann Kiel nur für Kiel bzw. Schleswig-Holstein sprechen, aber Sie sehen, es kann sich im Zweifelsfall lohnen, gezielt nachzufragen!

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

    Was für das BGJ gilt, gilt ebenso für „berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen“, mit denen sich ebenfalls unter Umständen der Hauptschulabschluss erreichen lässt – fragen Sie nach! Da diese Maßnahmen von der Agentur für Arbeit vermittelt werden, bietet es sich an, hierfür direkt bei der für Sie zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit nachzufragen. Tatsächlich ist dieses Ziel sogar offiziell in den Regeln für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen festgehalten:
    „Die beauftragten Bildungsträger haben sicherzustellen, dass alle von der Agentur für Arbeit mit diesem Ziel zugewiesenen Teilnehmenden eine Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss erhalten“
    Quelle: Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 ff. SGB III (BvB 1 bis 3) (November 2012)

  • Ausbildung

    Da wir schon angerissen haben, dass man auch über eine Ausbildung an den Hauptschulabschluss kommen kann, wollen wir diesen Weg natürlich auch noch kurz erklären. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat es in ihrer Rahmenvereinbarung über die Berufsschule unter Punkt 7.1. „Hauptschulabschluss“ offiziell so formuliert:

    „Im Abschlusszeugnis der Berufsschule kann nach den Bestimmungen der Länder entsprechend der unter Ziffer 5.3 genannten Kriterien der Hauptschulabschluss oder ein nach Landesrecht entsprechender Abschluss bestätigt werden.“

    Sollten Sie sich also gerade in einer dualen Ausbildung mit Berufsschulbesuch befinden, fragen Sie unbedingt bei der Schulleitung an, ob Ihnen mit Abschluss der Berufsschule ein entsprechender Vermerk im Zeugnis zusteht!

    Übrigens: Auch andere berufsbildende Schulen können den Hauptschulabschluss oder die erweiterten Versionen vergeben, etwas Berufsfachschulen. Gleichzeitig braucht man oft den Hauptschulabschluss, um überhaupt in bestimmte Bildungsgänge von Berufsfachschulen aufgenommen zu werden… Es ist nicht immer leicht, den richtigen Weg für sich zu finden. Informieren Sie sich deshalb immer am besten auch an den passenden Schulen in Ihrem Ortsradius.

  • Welche Inhalte lerne ich für den Hauptschulabschluss?

    Sie können es jetzt mit Sicherheit schon nicht mehr hören (wir auch nicht!), aber auch an den genauen Inhalten und dem Ablauf der Prüfung können die Bundesländer sich fleißig einbringen (was sie auch tun). Wir hatten zu Beginn ja bereits festgehalten, dass man auf dem „normalen“ Schulweg je nach Bundesland etwas anders zum Hauptschulabschluss kommt; mal mit und mal ohne Prüfung, mal mit Extra-Qualifikationen und mal ohne. Diese Unterschiede verschwinden auch auf dem Zweiten Bildungsweg nicht einfach.

    Sie können allerdings davon ausgehen, dass Sie auf jeden Fall in

    • Deutsch,
    • Mathematik
    • und einer Fremdsprache (in der Regel Englisch)

    sowie in bestimmten Wahlfächern geprüft werden.Außerdem gibt es immer schriftliche und mündliche Prüfungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Englischprüfung durch schon nachgewiesene Kenntnisse oder durch eine andere Sprache ersetzt werden (etwa, wenn Ihre Muttersprache nicht deutsch ist und Ihre Muttersprachenkenntnisse angerechnet werden).

    Wie immer gilt: Informieren Sie sich beim Anbieter, bei Ihrer Stadt oder Ihrer Bezirksregierung über die genauen Inhalte des Kurses und der Prüfung in Ihrem Bundesland. Wir haben aber schon einmal für Sie auf den Bildungsseiten der Länder nachgeschaut, welche Prüfungsmodalitäten wo angewendet werden.

    Bitte beachten Sie, dass wir die folgenden Angaben zu den Prüfungsabläufen sehr eng aus Gesetzen und Broschüren übernehmen, da wir aber teilweise Sätze umschreiben oder weniger relevante Teile auslassen, nutzen wir keine Anführungszeichen. Die Inhalte sind aber dennoch sehr wohl geistiges Eigentum der jeweiligen Urheber/innen, werden zu Teilen wortwörtlich zitiert und sind als Quellen verlinkt.

  • Baden-Württemberg

    Als „Schulfremdenprüfung“ wird die Externenprüfung hier bezeichnet, die Sie ablegen können, um Ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Sie ist auch im Jahre 2020 erst novelliert worden. Die „Ausführungsbestimmungen zur Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 und am Ende von Klasse 10, zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde und zur Zertifizierung der Herkunftssprache im Schuljahr 2020/2021 sowie zur Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung 2022 im Fach Deutsch“ benennen folgende Prüfungsinhalte für Schulfremde:

    • schriftliche Prüfungen
      • Deutsch: Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten.
      • Mathematik: Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 135 Minuten.
      • Englisch: Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 120 Minuten.
         
    • mündliche Prüfungen

    erstrecken sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, im Fach Englisch in Form der Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl des Prüflings auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) oder ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie). Vor Beginn wird Bewerber/innen das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung dauert je Prüfling und Fach etwa 15 Minuten.
     

    • Ersatz Projektarbeit: Präsentationsprüfung für Schulfremde

    Da Schulfremde nicht an der Projektarbeit teilnehmen können absolvieren Prüfungsbewerber/innen stattdessen eine Präsentationsprüfung. Sie ersetzt die Projektarbeit und besteht aus den Prüfungsteilen Hausarbeit, Präsentation und Prüfungsgespräch.

    Zum genauen Ablauf und Gewichtung der Prüfungsergebnisse sehen Sie auch das oben verlinkte Dokument im Abschnitt „8. Schulfremdenprüfung“ ein.

  • Bayern

    In Bayern kann man sowohl den „einfachen“ als auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule als externe/r Bewerber/in nachholen. Wir entnehmen die Bedingungen für den „einfachen“ Abschluss aus der bayerischen Rechtsprechung zur „Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern“:

    • nachträglicher Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule (vgl. „§ 21 Nachträglicher Erwerb“)
      • Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule kann nachträglich durch eine Leistungsfeststellung erworben werden.
      • Die Leistungsfeststellung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik sowie nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers auf zwei der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik.
      • Für Bewerberinnen oder Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag an die Stelle des Fachs Englisch das Fach Muttersprache. Für Bewerberinnen oder Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Fachs Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache.
      • In der Leistungsfeststellung können schriftliche und mündliche Leistungsnachweise oder eines von beiden verlangt werden. In den Fächern Deutsch und Mathematik sind schriftliche Arbeiten von der Dauer je einer Unterrichtsstunde zu fertigen. Die Dauer der Leistungsfeststellung beträgt für jede Bewerberin und jeden Bewerber zweimal zwei Unterrichtsstunden. Bei der inhaltlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung soll auf die berufliche Situation der Bewerberin oder des Bewerbers Rücksicht genommen werden.
      • Zur Leistungsfeststellung wird zugelassen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Die Bewerberin oder der Bewerber kann sich der Leistungsfeststellung an jeder Mittelschule mit einer Jahrgangsstufe 9 unterziehen.
      • Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erworben, wenn die Durchschnittsnote aus allen Fächern der Leistungsfeststellung mindestens 4,00 beträgt und in höchstens einem Fach eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde. Hierüber wird ein Zeugnis ausgestellt.
      • Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist auch nachgewiesen, wenn in der besonderen Leistungsfeststellung nach § 28 die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Fächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens zwei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Die Bewerberin oder der Bewerber erhält auf Antrag ein Zeugnis.

    Da sich in Bayern der qualifizierende Abschluss auf dem ersten Bildungsweg durch eine Mindestnote von 3,0 ergibt, gehen wir davon aus, dass diese Bedingungen auf externe Bewerber/innen übertragen werden. Auch hier kann Nachfragen aber nicht schaden.

  • Berlin

    In Berlin können Sie sowohl die Berufsbildungsreife als auch die Erweiterte Berufsbildungsreife nachholen.

    Auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie unter anderem einen ausführlichen Leitfaden für den nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse im Rahmen der Nichtschülerprüfung, aus dem wir die Prüfungsinhalte übernehmen.

    Berufsbildungsreife nachholen

    • schriftliche Prüfungen: Für den Erwerb der Berufsbildungsreife finden die schriftlichen Prüfungen bei der Nichtschülerprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
    • mündliche Prüfungen:
      • Verpflichtende erste mündliche Prüfung bei der Nichtschülerprüfung ist die Fremdsprache (Englisch oder Französisch) oder auf Antrag des Prüflings ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerbereich (Geschichte, Politische Bildung, Geografie). Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass Sie über keine oder nur geringe Fremdsprachenkenntnisse verfügen.
      • Die zweite mündliche Prüfung findet in einem Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds (Geschichte, Politische Bildung oder Geografie) oder in WAT (Wirtschaft, Arbeit und Technik) statt.
      • Die dritte mündliche Prüfung kann in einem Fach des naturwissenschaftlichen Aufgabenfelds (entweder Biologie, Chemie oder Physik) oder im Fach WAT stattfinden, wenn dieses Fach nicht bereits als 2. mündliches Prüfungsfach gewählt wurde. Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses oder aber auf Antrag des Prüflings kann eine zusätzliche Prüfung in höchstens einem schriftlich geprüften Fach durchgeführt werden. Dies hängt von den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung ab.

    In allen mündlichen Prüfungsfächern (außer in der Fremdsprache) werden die Prüflinge einzeln geprüft. Die Prüfungsdauer kann bis zu 15 Minuten betragen. Der Prüfling kann vor den Prüfungen in dem jeweiligen Fach zwei Sachgebiete wahlweise benennen. Eines davon wird in die mündliche Prüfung als Einstiegsthema mit einbezogen. In jedem Prüfungsfach werden Aufgaben aus mindestens zwei unterschiedlichen Sachgebieten gestellt.

     

    Erweiterte Berufsbildungsreife nachholen

    • schriftliche Prüfungen: finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Fremdsprache statt. Die Prüfungsarbeiten sind dieselben wie die zum mittleren Schulabschluss (MSA). Sie werden aber für die erweiterte Berufsbildungsreife nach einem milderen Bewertungsschlüssel bewertet, der sich nur auf 2/3 der Aufgaben bezieht.
    • mündliche Prüfungen:
      • Verpflichtende erste mündliche Prüfung bei der Nichtschülerprüfung ist die Fremdsprache (Englisch oder Französisch).
      • Die zweite mündliche Prüfung findet in einem Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds (Geschichte, Politische Bildung oder Geografie) oder in WAT (Wirtschaft, Arbeit und Technik) statt.
      • Die dritte mündliche Prüfung kann in einem Fach des naturwissenschaftlichen Aufgabenfelds (entweder Biologie, Chemie oder Physik) oder im Fach WAT stattfinden, wenn dieses Fach nicht bereits als 2. mündliches Prüfungsfach gewählt wurde. Nach Entscheidung des Prüfungsausschusses oder aber auf Antrag des Prüflings kann eine zusätzliche Prüfung in höchstens einem schriftlich geprüften Fach durchgeführt werden. Dies hängt von den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung ab.

    In allen mündlichen Prüfungsfächern werden die Prüflinge einzeln geprüft, außer in der Fremdsprache, wo eine Partnerprüfung möglich ist. Die Prüfungsdauer kann bis zu 15 Minuten betragen. Der Prüfling kann vor den mündlichen Prüfungen in dem jeweiligen Fach zwei Sachgebiete wahlweise benennen. Eines davon wird in die mündliche Prüfung mit einbezogen. In jedem Prüfungsfach werden Aufgaben aus mindestens zwei Sachgebieten gestellt.

     

  • Brandenburg

    In Brandenburg kann man wie auch in Berlin die Berufsbildungsreife in einfach und erweitert nachholen. Die Nichtschülerprüfung dafür beinhaltet laut der "Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung - NschPV)“ Abschnitt 2, § 18: Durchführung der schriftlichen Prüfung folgende Regeln:

    • Für den Erwerb der Berufsbildungsreife und der erweiterten Berufsbildungsreife wird in den Fächern
      • Deutsch,
      • Mathematik und
      • in einem vom Prüfling aus den Lernbereichen Gesellschaftswissenschaften (Politische Bildung, Geografie, Geschichte) oder Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) gewählten dritten Prüfungsfach geprüft. Als drittes Prüfungsfach kann auch eine Fremdsprache gewählt werden.
    • Das Anforderungsniveau der Prüfung zum Erwerb der Berufsbildungsreife entspricht dem am Ende der Jahrgangsstufe 9, das Anforderungsniveau der Prüfung zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife entspricht dem am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife.
    • Für den Erwerb der Berufsbildungsreife und der erweiterten Berufsbildungsreife werden den Prüflingen im Fach Deutsch und im dritten Prüfungsfach drei Aufgaben gestellt, von denen die Prüflinge eine auszuwählen haben. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Im Fach Mathematik werden zwei Aufgabenvorschläge von je drei bis vier Aufgaben gestellt. Die Prüflinge haben einen der beiden Aufgabenvorschläge auszuwählen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 120 Minuten.
  • Bremen

    Hier lassen sich die einfache und die erweiterte Berufsbildungsreife nachholen. Wir bemühen für die Vorgaben einmal dieVerordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife (NSP-BBR-V)“, Abschnitt 3 „Durchführung“, § 11 „Prüfungsgegenstände“:

    Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Anforderungen des grundlegenden Anforderungsniveaus der Bildungspläne der Oberschulen. In der Prüfung zur Einfachen Berufsbildungsreife entsprechen die Prüfungsanforderungen dem Kompetenzerwerb bis einschließlich Jahrgangsstufe 9. In der Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife entsprechen die Prüfungsanforderungen dem Kompetenzerwerb am Ende der Jahrgangsstufe 10.

    • Bestimmungen zur Prüfung zur Einfachen Berufsbildungsreife:
      • Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch und Mathematik und dem Lernbereich Gesellschaft und Politik (Geografie, Geschichte, Politik).
      • Die Prüfung erfolgt mündlich in einem naturwissenschaftlichen Fach.
    • Bestimmungen zur Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife:
      • Jeder Prüfungsteil ist in Aufgabengruppen aufgebaut. Die erste Aufgabengruppe entspricht den Anforderungen der Einfachen Berufsbildungsreife. Die zweite Aufgabengruppe entspricht den Anforderungen der Erweiterten Berufsbildungsreife. Die erste Aufgabengruppe umfasst ein Drittel der Aufgaben. Die zweite Aufgabengruppe umfasst zwei Drittel der Aufgaben.
      • Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und dem Lernbereich Gesellschaft und Politik (Geografie, Geschichte, Politik). Die Prüfungsschwerpunkte in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden entsprechend § 6 Absatz 2 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I festgelegt.
      • Die Prüfung erfolgt mündlich im Fach Englisch und in einem naturwissenschaftlichen Fach.

    Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache, die von einer nicht anerkannten Ersatzschule zur Prüfung angemeldet werden, können anstelle von Englisch in ihrer Herkunftssprache geprüft werden, wenn sie erstmals ab Jahrgangsstufe 7 in eine deutsche Schule aufgenommen wurden und wenn die Herkunftssprache durch eine Lehrkraft einer bremischen öffentlichen Schule geprüft werden kann.

    Andere Prüflinge nicht deutscher Herkunftssprache können auf Antrag anstelle von Englisch in ihrer Herkunftssprache geprüft werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung nicht länger als fünf Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und die Herkunftssprache durch eine Lehrkraft einer bremischen öffentlichen Schule geprüft werden kann. Über den Antrag entscheidet die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission.

  • Hamburg

    In Hamburg erwirbt man den Ersten Allgemeinen Schulabschluss und die „Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe (Externenprüfungsordnung – ExPO)“ vom 25. April 2012 erzählt uns auch, wie, und zwar in Abschnitt 5, „Prüfung zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses“

    • Inhalte (vergleiche § 17: Gliederung und Gegenstand der Prüfung)
      • Schriftliche Prüfungen
        • Schriftlich wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Für die Bearbeitung der einzelnen Arbeiten stehen je drei bis vier Stunden zur Verfügung.
        • Wer in zwei Fächern der schriftlichen Prüfung mangelhafte oder geringere Leistungen erbracht hat, ist von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden.
      • Mündliche Prüfungen
        • Mündlich wird in den Fächern Biologie, Deutsch, Geographie oder Geschichte/Politik, Mathematik und Chemie oder Physik geprüft. Auf Vorschlag des Fachprüfungsausschusses und mit Einverständnis des Prüflings kann auf die Durchführung einer mündlichen Prüfung in einzelnen Fächern verzichtet werden. Die Prüfungsleitung kann eine mündliche Prüfung in einem Fach festsetzen, insbesondere um angemessene und vergleichbare Anforderungen zu gewährleisten. In einem Prüfungsfach soll die Prüfung etwa 15 Minuten je Prüfling dauern. Wird die Prüfung in einem Prüfungsfach als Gruppenprüfung durchgeführt, soll die Gruppe nicht mehr als 15 Personen und die Prüfungszeit nicht mehr als etwa 45 Minuten umfassen.
    • Sprachkenntnisse und -prüfungen (vgl. § 18 „Sprachenzertifikat, Sprachenfeststellungsprüfung, Befreiung von der Englischprüfung“)
      • Prüflinge, die durch Vorlage eines international anerkannten Sprachenzertifikats Englischkenntnisse nachweisen können, die dem Niveau „B1“ des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, werden auf Antrag von der Prüfungsleitung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung im Fach Englisch befreit.
      • Prüflinge, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden auf Antrag statt in Englisch in einer Sprache ihrer Wahl, die nicht Deutsch ist, geprüft, wenn sie keine deutsche Schule besucht haben oder nach dem Beginn der Sekundarstufe I in das deutsche Schulwesen eingetreten sind und weniger als drei Schuljahre am Fremdsprachenunterricht teilgenommen haben (Sprachfeststellungsprüfung).
      • Es müssen dafür fachkundige Prüfer/innen zur Verfügung stehen; die Entscheidung trifft die Prüfungsleitung.
      • Die Sprachfeststellungsprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt.
      • Die Prüfungsleitung kann ausnahmsweise von einer Prüfung im Fach Englisch befreien, wenn Englisch während der vorhergehenden Schullaufbahn nicht oder nur in geringem Umfang Unterrichtsfach war und mindestens sieben Jahre vergangen sind, seitdem der Prüfling die Schule verlassen hat. Wird ein Prüfling von der Prüfung im Fach Englisch befreit, entfällt die Wahlmöglichkeit zwischen Geographie und Geschichte/Politik.
  • Hessen

    In Hessen kann man den Hauptschulabschluss in der einfachen und in der qualifizierenden Form nachholen und die Website der Staatlichen Schulämter in Hessen fasst die jeweiligen Prüfungsordnungen sehr schön übersichtlich zusammen:

    Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:

    • der Projektprüfung
    • den schriftlichen Prüfungen
    • den mündlichen Prüfungen

    Beim Hauptschulabschluss in der einfachen Form werden drei Fächer schriftlich geprüft. Mathematik und Deutsch sind Pflicht, das dritte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern wählbar:

    • Lernbereich Gesellschaftslehre oder
    • eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
    • Lernbereich Naturwissenschaften oder
    • eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie oder
    • Englisch.

    Beim Hauptschulabschluss in der qualifizierenden Form kommt Englisch als viertes, verpflichtendes Fach hinzu. Englisch kann dann nicht mehr als drittes Fach gewählt werden.

    Nach den schriftlichen Prüfungen werden drei Fächer mündlich geprüft. Deutsch und Mathematik sind verpflichtend, das dritte Fach ist aus den unten aufgeführten Fächern wählbar.

    • Lernbereich Gesellschaftslehre oder
    • eines der Fächer: Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft oder
    • Lernbereich Naturwissenschaften oder
    • eines der Fächer: Physik, Chemie, Biologie oder
    • Englisch

    Das dritte mündliche Fach darf nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern holt man die Berufsreife nach. Hierbei haben die Volkshochschulen eine bedeutende Rolle, weil in Mecklenburg-Vorpommern die Kurse zum Erwerb der Berufsreife vom Land gefördert werden und deshalb für Sie gebührenfrei sind. Außerdem können die Volkshochschulen eigene Prüfungskommissionen bilden.

    Leider konnten wir in den Gesetzesvorlagen nur herausfinden, dass es die Möglichkeit zur Nichtschülerprüfung bzw. Prüfungen an den Volkshochschulen gibt, nicht aber, wie genau diese ablaufen. Da die Rolle der Volkshochschulen in diesem Bundesland aber so gewichtig für das Nachholen von Schulabschlüssen ist, wenden Sie sich am besten direkt an eine VHS bei Ihnen vor Ort. Ansprechpartner/innen finden Sie aber auch auf der Internetseite des Volkshochschulverbands Mecklenburg-Vorpommern e. V.

  • Niedersachsen

    In Niedersachsen gibt es den Hauptschulabschluss und den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (letzteren kann man in der regulären Schullaufbahn nach der 10. Klasse erwerben).

    Welche Inhalte beide Prüfungen für Nichtschüler/innen haben, entnehmen wir den §§ 5 und 6 zur schriftlichen und mündlichen Prüfung aus der „Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I) vom 11. Februar 2016“:

    • Schriftliche Prüfung bei der Prüfung für den Hauptschulabschluss
      • Deutsch,
      • Mathematik und
      • nach Wahl des Prüflings Geschichte, Politik, Erdkunde, Physik, Chemie, Biologie, Wirtschaft oder Englisch
         
    • Schriftliche Prüfung bei der Prüfung für den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
      • Deutsch,
      • Mathematik und
      • Englisch

    Auf Antrag des Prüflings ist anstelle des Faches Englisch eine andere Fremdsprache als Prüfungsfach zuzulassen, wenn in Niedersachsen für diese Sprache eine adäquate Person als Prüferin oder Prüfer zur Verfügung steht

    In jedem Prüfungsfach ist eine Klausur zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt bei der Prüfung für den Hauptschulabschluss in den Fächern Deutsch und Mathematik je Klausur 120 Minuten, in den anderen Fächern je Klausur 45 Minuten, bei den Prüfungen für den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss im Fach Deutsch 180 Minuten, im Fach Mathematik 150 Minuten und im Fach Englisch (oder der zugelassenen anderen Fremdsprache) 120 Minuten und in den anderen Fächern je Klausur 45 Minuten.

    • Mündliche Prüfung bei der Prüfung für den Hauptschulabschluss
      • Deutsch,
      • Mathematik,
      • nach Wahl des Prüflings Geschichte, Politik oder Erdkunde,
      • nach Wahl des Prüflings Physik, Chemie oder Biologie und
      • nach Wahl des Prüflings Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Kunst, Musik, Religion, Werte und Normen, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten oder ein Fach aus den Wahlpflichtbereichen Geschichte, Politik, Erdkunde oder Physik, Chemie, Biologie
         
    • mündliche Prüfung bei der Prüfung für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
      • Die Fächer, die auch beim einfachen Hauptschulabschluss abgefragt werden und zusätzlich Englisch oder die ggf. zugelassene andere Fremdsprache.
  • Nordrhein-Westfalen

    Sowohl den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 als auch den nach Klasse 10 kann man in einer Externenprüfung nachholen. Die „Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I(PO-Externe-S I)“ vom 22. Oktober 2007, insbesondere die Paragraphen 10 bis 13, sagen uns mehr:

    • Fächer der schriftlichen Prüfung für den Hauptschulabschluss
      • Je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann die schriftliche Prüfung im Fach Englisch durch eine schriftliche Prüfung in einem anderen Fach gemäß § 12 Abs. 1* ersetzt werden.
         
    • Fächer der schriftlichen Prüfung für den Hauptschulabschlusses nach Klasse 10
      • Je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. In den Fächern Deutsch und Mathematik stellt das Ministerium landeseinheitliche Prüfungsaufgaben. In den übrigen Fächern stellt die Bezirksregierung die Prüfungsaufgaben. Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann die schriftliche Prüfung im Fach Englisch durch eine schriftliche Prüfung in einem anderen Fach gemäß § 12 Abs. 1* ersetzt werden.

    *§ 12 Absatz 1 entspricht dem Abschnitt zu den Prüfungsfächern der mündlichen Prüfungen.

    Bei den Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 kann die Bewerberin oder der Bewerber auf Antrag eine weitere Arbeit in einem Fach der mündlichen Prüfung schreiben. Wird diese Arbeit mindestens mit ausreichend bewertet, findet auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers keine mündliche Prüfung in dem gewählten Fach statt.

    • Fächer der mündlichen Prüfung sowohl für den Hauptschulabschluss als auch den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
      • die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch
      • eines der Fächer Biologie, Physik, Chemie
      • eines der Fächer Geschichte/Politik, Erdkunde, Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport

    Die mündliche Prüfung in einem Fach dauert in der Regel 15 Minuten, die Vorbereitungszeit in der Regel 20 Minuten. Im Fach Sport wird zusätzlich eine praktische Prüfung durchgeführt.

  • Rheinland-Pfalz

    In diesem Bundesland holt man die Berufsreife nach. Der Bildungsserver des Landes hat zu diesem Anlass ein sehr kompaktes Merkblatt zur Nichtschülerprüfung Berufsreife zur Verfügung gestellt, in dem die Punkte fünf und sechs erklären, was in der Prüfung vorkommt:

    • schriftliche Prüfung
      • je eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch,
      • im Fach Mathematik und
      • nach Wahl des Prüflings in einem der Fächer Biologie, Chemie, Erdkunde, Geschichte, Hauswirtschaft und Sozialwesen, Physik, Religion, Sozialkunde, Technik und Naturwissenschaft oder Wirtschaft und Verwaltung.

    Im Fach Deutsch werden drei Themen entsprechend den „Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss“ zur Wahl gestellt (Bearbeitungszeit drei Zeitstunden).

    Im Fach Mathematik werden fünf Aufgaben aus den Teilbereichen Rechnen, Algebra und Geometrie entsprechend den „Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss“ gestellt (zwei Zeitstunden).

    Im dritten Fach werden drei Themen aus dem vom Prüfling gewählten Fach entsprechend den Vorgaben des Ministeriums zur Wahl gestellt (eine Zeitstunde).

    Hat der Prüfling in mehr als einer Arbeit unter "ausreichend" liegende Noten erhalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Eine mündliche und eine sport-praktische Prüfung finden in diesem Fall nicht statt.

    • mündliche Prüfung
      • in der Regel Deutsch,
      • Mathematik,
      • Sozialkunde und
      • zwei weitere Fächer nach Wahl des Prüflings.

    Nach einer Vorbereitungszeit von 15 Minuten erfolgt die Prüfung selbst, die in der Regel ebenfalls 15 Minuten dauert.

  • Saarland

    Im Saarland gibt es – recht unkompliziert – „nur“ den Hauptschulabschluss, den man nachholen kann. In der „Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler“ vom 18. Juli 2013 ist für die Prüfung in den Paragraphen 10 bzw. 16 Folgendes festgelegt:

    • schriftliche Prüfungen
      • im Fach Deutsch eine Arbeit über eine von drei zur Wahl gestellten Aufgaben (Themen oder sonstige Aufgaben); Bearbeitungszeit: 2,5 Zeitstunden
      • im Fach Mathematik ein Pflichtteil sowie ein Wahlteil, wobei der Wahlteil etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit umfasst; Bearbeitungszeit: 2 Zeitstunden
      • in Erdkunde und Biologie jeweils ein festgelegter Anteil vom Prüfling zu wählender Aufgaben aus jeweils einer festgelegten Anzahl gestellter Aufgaben; Bearbeitungszeit: jeweils 2 Zeitstunden
         
    • mündliche Prüfungen
      • Die mündliche Prüfung erstreckt sich - nach Wahl des Prüflings - auf zwei der Fächer Geschichte, Sozialkunde, Chemie, Physik, Arbeitslehre, Religion/Ethik und Fremdsprache (Englisch oder Französisch).

    Jeder Prüfling kann bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung verbindlich schriftlich beantragen, zusätzlich zu den genannten Fächern in bis zu zwei weiteren Fächern mündlich geprüft zu werden. Dabei kann er sich sowohl in bereits schriftlich geprüften Fächern als auch in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport mündlich prüfen lassen. Dem Antrag ist zu entsprechen.

  • Sachsen

    In Sachsen gibt es den Hauptschulabschluss und den qualifizierenden Hauptschulabschluss und die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung (VwV Abschlussprüfung)“ vom 20. August 2018 schreibt folgende Prüfungsinhalte vor:

    • schriftliche Prüfungen in den Fächern
      • Deutsch und Sorbisch
      • Englisch und
      • Mathematik

    Zu den mündlichen Prüfungen findet sich in der Vorschrift zwar auch ein ausführlicher Teil (Punkt IV., „Mündliche Prüfungen“, allerdings sagt er lediglich aus, wie die Prüfungen durchzuführen sind, nicht, in welchen Fächern exakt. Diese und die ebenfalls sehr ausführlichen Vorgaben zu den schriftlichen Prüfungen (Punkt II. „Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses“) können Sie im verlinkten Dokument nachlesen, wir empfehlen Ihnen aber auch eine individuelle Beratung, da der Prüfungsprozess nicht ganz einfach zu durchschauen ist.

  • Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt kann man auf dem „normalen“ Schulweg den einfachen und den qualifizierten Hauptschulabschluss erwerben. Die „Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NichtschülerprüfungsVO)“ vom 8. Februar 2005 (Lesefassung einschließlich Änderungsverordnung vom 20. Oktober 2010) erklärt leider nur, was die Anforderungen für das Nachholen des einfachen Hauptschulabschlusses sind. Da sich aber der qualifizierte Hauptschulabschluss in Sachsen-Anhalt im ersten Bildungsweg aus einer „besonderen Leistungsfeststellung“ ergibt, könnten wir uns vorstellen, dass es auch beim Nachholen auf dem Zweiten Bildungsweg eine Option dafür gibt. Wir empfehlen Ihnen, sich bei allen individuellen Fragen auf dem Weg zu Ihrem Hauptschulabschluss am besten direkt an das für Sie zuständige Schulamt und/oder Ihre Bezirksregierung zu wenden.

    Die Anforderungen für den einfachen Hauptschulabschluss sind:

    • je eine schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik und
    • drei mündliche Prüfungen nach Wahl des Prüflings aus den Fächergruppen

    a)  Biologie, Chemie, Physik und

    b)  Geographie, Geschichte, Sozialkunde,

    wobei beide Fächergruppen belegt sein müssen.

    Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt in Deutsch 120 Minuten und in Mathematik 90 Minuten. Die mündlichen Prüfungen dauern in der Regel 20 Minuten. Den Prüflingen ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten unter Aufsicht einzuräumen.

  • Schleswig-Holstein

    Hier heißt es wie auch in Hamburg „Erster allgemeiner Schulabschluss“ und man muss laut „Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO)“ vom 6. Juli 2018 nach §§ 7 und 8 schriftliche und mündliche Prüfungen absolvieren.

    Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern

      • Deutsch,
      • Mathematik und
      • in der ersten Fremdsprache.

    Die Arbeitszeit für die schriftlichen Arbeiten beträgt ungeachtet der Vorbereitungszeit jeweils 135 Minuten.

    In der ersten Fremdsprache besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Anstelle der Arbeit in der ersten Fremdsprache kann für Prüflinge, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, auch eine Arbeit in einer anderen Fremdsprache zugelassen werden, sofern die Voraussetzungen für eine Aufgabenstellung im zentralen Verfahren gegeben sind und geeignete Lehrkräfte als Korrektorinnen oder Korrektoren zur Verfügung stehen.

    Bei Vorlage eines anerkannten Fremdsprachen-Zertifikats auf der Niveaustufe B1 des “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen (GERR)” für den Mittleren Schulabschluss oder auf der Niveaustufe A2 des “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen (GERR)” für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entfällt die Prüfung in der ersten Fremdsprache.

    Der Prüfungsausschuss kann die Prüfung bereits nach Abschluss der schriftlichen Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn sich aus den schriftlichen Arbeiten ergibt, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Prüfung nicht mehr bestehen kann.

    • Die mündliche Prüfung für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss umfasst drei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus den Fachbereichen

    a)  Biologie, Chemie, Physik, Technik/Informatik und

    b)  Geografie, Geschichte, Wirtschaft/Politik,

    wobei beide Fachbereiche belegt sein müssen. Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich jeweils eine mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern mit Ausnahme der ersten Fremdsprache ansetzen, wenn dies zur Sicherung der Bewertung erforderlich ist oder die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat dies beantragt.

    Die Vorbereitungszeit beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Dauer der mündlichen Prüfung richtet sich nach der Größe der Prüfgruppe. Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer sind 15 Minuten vorzusehen.

    Es gelten hier weitere Regeln, wie etwa die Option, Religion mündlich hinzu zu wählen, die Sie im verlinkten Dokument nachlesen können.

  • Thüringen

    In Thüringen gibt es auf dem Regelschulweg den einfachen und den qualifizierten Hauptschulabschluss, man kann beide auch nachholen. Wir befragen zum Nachholen der Abschlüsse die „Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium, die Gesamtschule und die Förderschule (ThürSchulO)“ vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. September 2020 (GVBl. S. 505). Diese besagt im Siebten Teil, Zweiter Abschnitt „Externenprüfung“ Folgendes:

    • Prüfungsfächer sind
      • im schriftlichen Teil Deutsch, Mathematik und Englisch sowie
      • im mündlichen Teil ein Fach zur Wahl zwischen Biologie, Physik oder Chemie und ein weiteres Fach zur Wahl zwischen Sozialkunde, Geschichte, Geografie, Musik oder Kunsterziehung.
      • In dem Fach Wirtschaft-Recht-Technik findet eine praktische Prüfung statt.
      • Die Prüfungskommission kann zusätzlich jeweils eine mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern und im Fach Wirtschaft-Recht-Technik ansetzen, wenn dies zur Sicherung der Bewertung erforderlich ist.

    Die Dauer der einzelnen Prüfungsteile beträgt im schriftlichen Teil im Fach Deutsch 120 Minuten und im Fach Mathematik und im Fach Englisch jeweils 90 Minuten, im praktischen Teil im Fach Wirtschaft-Recht-Technik 120 Minuten sowie in der mündlichen Prüfung in der Regel in jedem Fach zehn Minuten, höchstens jedoch 15 Minuten je Schüler.

    Und zum qualifizierenden Hauptschulabschluss gilt:

    Nichtschülern, die erfolgreich an der Prüfung für den externen Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen haben, wird die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss bescheinigt, wenn im Notendurchschnitt der gesamten Prüfung mindestens 2,5 und in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Wirtschaft-Recht-Technik keine schlechtere Note als "befriedigend" erreicht wurde.

  • Wie lange dauert der Hauptschulabschluss?

    Die Gesamtdauer richtet sich danach, für welchen Bildungsweg Sie sich letztendlich entscheiden, ob Sie ihn in Vollzeit oder Teilzeit gehen, wie schnell Sie lernen und welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Wie Sie weiter oben schon nachlesen konnten, rechnen einige Anbieter von Fernkursen zum Beispiel mit etwa 15 bis 18 Monaten an Aufwand bei etwa 12 bis 15 Stunden die Woche.

    Sie können aber auch schon in einem Jahr durch sein, damit rechnen etwa die Abendhauptschulen in der Regel. So oder so sollten Sie möglichst in Ihrem Tempo lernen und sich nicht unter Druck setzen lassen, denn schneller ist nicht immer gleich besser. Die zumeist externen Prüfungstermine, die in der Regel nur ein- oder zweimal im Jahr angeboten werden, wirken sich natürlich auch auf die Zeitplanung aus.

    Kosten und Fördermöglichkeiten

    Wie wir ja schon beschrieben haben, gibt es staatliche und private Bildungsträger, die beide jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. Einer der eindeutigen Vorteile von staatlichen Anbietern ist für gewöhnlich, dass auf Sie weniger bis keine Kosten zukommen, in der Regel lediglich für Lehrmaterial oder vielleicht Prüfungsgebühren.

    Nun haben wir aber auch schon festgehalten, dass manche Volkshochschulverbände vom jeweiligen Bundesland gefördert werden, wodurch Sie finanziell entlastet werden, und da hört es noch nicht auf mit den Förderungsmöglichkeiten: Da der Hauptschulabschluss ein so grundlegender Bildungsbaustein ist, gibt es viele Wege, ihn sich finanzieren zu lassen.

    Zuallererst einmal gibt es sogar ein gesetzliches Recht auf Förderung des Hauptschulabschlusses, wenn Sie unter 25 Jahre alt sein sollten und noch keinen Schulabschluss haben! Sollte dies auf Sie zutreffen, wenden Sie sich am besten direkt an die für Sie zuständige Jugendberufsagentur bzw. das zuständige Jobcenter.

    Wo wir gerade schon bei der magischen Altersgrenze von 25 sind: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, Kindergeld bis zu diesem Alter zu beziehen. Auch hier ist die Arbeitsagentur eine gute Ansprechpartnerin.

    Aber selbst jenseits der 25 gibt es Chancen auf eine finanzielle Förderung. Für unter 30-Jährige gibt es prinzipiell die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beantragen. Schüler-BAföG wird sogar komplett als Zuschuss gewährt, man muss also nichts zurückzahlen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt können Sie leicht auf den Seiten von Deutsches Studentenwerk e.V. herausfinden.

    Ein Bildungsgutschein könnte ebenfalls eine Option für Sie sein. Für den Bildungsgutschein fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach. Einen Bildungskredit aufzunehmen, ist letztlich auch noch eine Möglichkeit.
    Weitere ausführliche Infos zu Finanzierungsmitteln finden Sie zudem in unserer Rubrik Weiterbildungsförderung.

    Bonus-Info: Welches Bundesland hat welche Hauptschulabschlüsse?

  • Baden-Württemberg

    Nach der neunten Klasse gibt es den Hauptschulabschluss, je nach Schulform unterzieht man sich dafür der Hauptschulprüfung oder erreicht ihn durch die Versetzung in die 10. Klasse (die Projektarbeit ist allerdings für alle Schüler/innen an vielen Schulformen in der 9. Klasse verpflichtend). Man kann den Abschluss an Haupt-/Werkrealschulen oder Gemeinschaftsschulen auch nach der 10. Klasse erwerben.

  • Bayern

    An der sogenannten Mittelschule erreicht man mit ausreichenden Leistungen nach der neunten Klasse den Abschluss der Mittelschule. Wenn man sich in bestimmten Fächern außerdem einer Prüfung unterzieht und diese mit dem Schnitt von mindestens 3,0 besteht, erhält man den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.

  • Berlin

    In Berlin heißt der Hautschulabschluss, wir haben es schon erwähnt, Berufsbildungsreife (BBR), und man bekommt ihn nach der neunten Klasse durch die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Jahrgangsnoten – ohne Prüfung, aber durch vergleichende Arbeiten. Nach der zehnten Klasse kann man die Erweiterte Berufsbildungsreife erwerben, dies entscheidet sich durch eine Abschlussprüfung.

  • Brandenburg

    Wenn man nach der neunten Klasse die Anforderungen an eine Versetzung erfüllt, erhält man die Berufsbildungsreife, wie der Hauptschulabschluss hier heißt, und nach der 10. Klasse gibt es mit entsprechenden Leistungen die Erweiterte Berufsbildungsreife.

  • Bremen

    Die einfache Berufsbildungsreife gibt es auch hier mit entsprechenden Leistungen nach der 9. oder 10. Klasse, die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR) kann man durch eine Prüfung am Ende der 9. (an Gymnasien, nach Wiederholung der 9. Klasse), 10. (Oberschulen) oder 11. (Werkrealschule) Klasse absolvieren.

  • Hamburg

    Keine Überraschung, auch in der Hansestadt kann man nach der 9. Klasse den einfachen Hauptschulabschluss erwerben, auch wenn er hier offiziell „Erster Bildungsabschluss“ genannt wird.

  • Hessen

    In Hessen kann man am Ende der neunten Klasse unter Einbeziehung der zentralen Abschlussarbeiten in Mathe, Deutsch und Englisch und der Projektarbeit sowohl den einfachen als auch den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben: den einfachen durch eine Gesamtleistung, die besser als 4,4 ist, den qualifizierenden durch eine Leistung, die besser als 3,3 ist.

  • Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern muss man für die Berufsreife, wie es hier heißt, in Deutsch, Mathematik und in der ersten Fremdsprache mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben bzw. diese ausgleichen können. Wenn man diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, kann man sich auf Antrag einer Leistungsfeststellung in maximal zwei Fächern mit nicht ausreichenden Leistungen unterziehen. Weitere Förderangebote gibt es durch das freiwillige 10. Schuljahr, das Produktive Lernen und das Praxislernen sowie das Schuljahr 9+.

  • Niedersachsen

    In Niedersachsen erwirbt man mit ausreichenden Noten nach der neunten Klasse den Hauptschulabschluss, nach der 10. Klasse kann man den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwerben.

  • Nordrhein-Westfalen

    In NRW erlangt man den Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse, wenn man Leistungen erbringt, die eine Versetzung in die Klasse 10 gewährleisten. Da aber in NRW eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht (am Gymnasium neun) gilt, besucht man in der Regel die 10. Klasse nach Typ A oder Typ B, die jeweils mit Prüfungen abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss nach Typ A erwirbt man die Berechtigung, eine Ausbildung oder ein Berufskolleg zu besuchen, mit dem Abschluss nach Typ B erwirbt man den Mittleren Schulabschluss.

  • Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz heißt der Hauptschulabschluss Berufsreife und auch hier erwirbt man ihn nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe neun.

  • Saarland

    Im Saarland gibt es zentrale Abschlussprüfungen und den Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse. Mit dem entsprechenden Notenprofil erwirbt man damit auch die Berechtigung zum Übergang in eine zweijährige Berufsfachschule (Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule) bzw. die Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule.

  • Sachsen

    Sachsen unterscheidet zwischen dem Hauptschulabschluss und dem qualifizierenden Hauptschulabschluss – so oder so gibt es eine zentrale Prüfung für den einfachen Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse und mit den entsprechenden Noten erhält man direkt den qualifizierenden Abschluss.

  • Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt heißt es qualifizierter Hauptschulabschluss und es gibt ihn nach der neunten Klasse: den einfachen Abschluss durch Leistungen, die eine Versetzung rechtfertigen, und den qualifizierten Abschluss durch die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung. Am Ende muss der Schnitt der Leistungen sowohl in den Kernfächern als auch in den übrigen versetzungsrelevanten Fächern mindestens 3,0 ergeben

  • Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein hat ebenfalls zentrale Abschlussprüfungen nach der neunten Klasse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, oder des Ersten Allgemeinbildenden Abschlusses (ESA), wie er hier auch gern genannt wird.

  • Thüringen

    Den Hauptschulabschluss gibt es mit Erreichen der Versetzungsvoraussetzungen am Ende der 9. Klasse. Wer an der freiwilligen zentralen Prüfung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss teilnimmt, kann diesen ebenfalls nach der neunten Klasse erwerben.

  • Noch ein letzter Tipp: Der Deutsche Bildungsserver ist ein Service von Bund und Ländern, der u.a. die Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern bündelt.
    Hier finden Sie u.a. länderübergreifende und länderspezifische Infos zum zweiten Bildungsweg. Auf dem gleichen Portal befindet sich auch eine Übersicht mit Links zu den zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -bedingungen der einzelnen Länder, die wir in diesem Text unmöglich vollständig berücksichtigen können.

    Wir haben diesen Artikel vom Mai 2021 über Ihre Optionen, in Deutschland den Hauptschulabschluss nachzuholen, gewissenhaft recherchiert. Nichtsdestotrotz liegen durch das föderalistische Bildungssystem in Deutschland teilweise sehr komplexe und spezifische unterschiedliche Optionen und Sonderregelungen vor, sodass wir nicht alle Möglichkeiten in Vollständigkeit und Detail abbilden konnten. Darüber hinaus können wir keine Gewähr für die dargestellten Bildungswege übernehmen und bitten Sie, sich insbesondere bei individuellen Sonderfällen an die Schule Ihrer Wahl bzw. an das zuständige Ministerium Ihres Bundeslandes zu wenden.