JurGrad - Universität Münster

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

JurGrad - Universität Münster

Veranstaltungsart Studium
Preis Auf Anfrage
Start Auf Anfrage
Dauer 4 Semester
Unterrichtsform Präsenz
Abschluss Master

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

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»Wirtschaftsrecht«


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Wirtschaftsrecht

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Das Wirtschaftsrecht gewinnt aufgrund des Strukturwandels ganzer Wirtschaftszweige, aber auch infolge der wachsenden internationalen Wirtschaftsbeziehungen mehr und mehr an Bedeutung.

Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hoch qualifizierte Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur derjenige gerecht werden können, der sich nicht ausschließlich auf ein Fachgebiet konzentriert, sondern Kenntnisse in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerrecht vorweisen kann.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, vermittelt dieser Masterstudiengang wissenschaftlich fundiertes Fachwissen, ohne den notwendigen Praxisbezug zu vernachlässigen. Da in der täglichen Praxis wirtschafts- und steuerrechtliche Fragen meist gar nicht zu trennen sind, werden auch hier beide Gebiete zusammen behandelt. Demzufolge werden die Disziplinen des Wirtschafts- und Steuerrechts als „Gesamtpaket“ einschließlich der vielfältigen Schnittstellen zu anderen juristischen Spezialgebieten angeboten.

Die Fertigkeit, praxisbezogene Problemstellungen zu erkennen und zu lösen, wird durch eine berufsfeldrelevante Schwerpunktsetzung bei der Vermittlung des fachspezifischen Wissens erreicht. Ziel des Studiengangs ist es, die Teilnehmer zu befähigen, juristische Problemstellungen auch vor dem Hintergrund betriebswirtschaftlicher Praktikabilität zu strukturieren. Gleichzeitig betonen internationale Inhalte der Lehrveranstaltung die globale Orientierung dieses Studiengangs. Fallstudien aus der Praxis runden die Vorlesung ab.

Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums wird den Teilnehmern der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Juristen haben zudem die Möglichkeit, die besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu erwerben.


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