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»Versicherungsrecht«
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Versicherungsrecht
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Während das Versicherungsrecht in der universitären Ausbildung merkwürdigerweise nur ein Schattendasein fristet, eröffnet es dem spezialisierten Juristen in der Praxis attraktive Betätigungsfelder.
Für den schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalt sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Dies belegt nicht zuletzt die im März 2003 getroffene Entscheidung der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, eine Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht einzurichten. Darüber hinaus bietet aber auch die Versicherungswirtschaft schon seit jeher dem Volljuristen anspruchsvolle Berufs- und Karrieremöglichkeiten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen im Jahre 2003 einen Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ eingerichtet. Er ist von Wissenschaftlern und Praktikern gemeinsam konzipiert worden und vermittelt vertiefte Kenntnisse in allen wichtigen Versicherungssparten. Der Studiengang schlägt gleichzeitig eine Brücke zu den Parallelmaterien des Sozialversicherungsrechts und macht den juristisch ausgebildeten Teilnehmer mit den Grundlagen des Versicherungswesens vertraut.
Der Studiengang behandelt alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Versicherungsrecht“ im Sinne von § 14a der Fachanwaltsordnung und ermöglicht so den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht".
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
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JurGrad - Universität Münster