JurGrad - Universität Münster

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

JurGrad - Universität Münster

Veranstaltungsart Studium
Preis Auf Anfrage
Start Auf Anfrage
Dauer 4 Semester
Unterrichtsform Präsenz
Abschluss Master

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

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»Erbrecht & Unternehmensnachfolge«


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Details zur Fortbildung

Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Info

Erben und Vererben betrifft jeden im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber.

Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Teilnehmer zu hochqualifizierten Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristen und Ökonomen ebenso wie an junge Absolventen, Berufseinsteiger und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Hochschulabsolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen. Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den „Fachanwalt für Erbrecht“ sind. Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen.


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