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Betriebsrat Schulung

Wenn Sie im Betriebsrat tätig sind und die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertreten, dann müssen Sie über das entsprechende rechtliche Wissen verfügen. Deswegen gibt es zahlreiche Betriebsrat Schulungen, die Sie darauf vorbereiten, Ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuüben.

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Betriebsrat Schulung

Was lerne ich in der Betriebsrat Schulung?

Erst einmal vorweg: Die Arbeit in einem Betriebsrat ist ehrenamtlich. Da Betriebsräte unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen, entsteht den Mitgliedern durch ihre Mitarbeit kein Nachteil von Seiten des Arbeitgebers. So werden sie beispielsweise für die Seminare während der regulären Arbeitszeit freigestellt und erhalten das normale Gehalt ohne Einbußen weiter. Denn nur diejenigen können sach- und fachgerecht ihren Aufgaben nachkommen, die über das grundlegende Wissen verfügen und auf dem neuesten Stand sind. Auch hier steht es ihnen rechtlich zu, Betriebsrat Schulungen zu besuchen, um die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber vertreten zu können.

Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet zwischen Schulungen für erforderliche Kenntnisse und Schulungen für geeignete Kenntnisse.

Die erforderlichen Kenntnisse sind die Grundkenntnisse, die ein (neugewähltes) Betriebsratsmitglied benötigt, um das Amt ordnungsgemäß ausführen zu können. Solche Schulungen sind also Pflicht, denn sie versetzen das Mitglied erst in die Lage, ordnungsgemäß im Betriebsrat mitzuarbeiten und seine Rechte und Pflichten zu kennen. Zu den Schulungen gehören

  • Betriebsverfassungsrecht (Grundwissen-, Auffrischungskurse)
  • Allgemeines Arbeitsrecht

Für die Teilnahme an Schulungen, die geeignete Kenntnisse (= Spezialwissen) vermitteln, muss ein aktueller und betriebsbezogener Anlass gegeben sein bzw. die Annahme, dass das Spezialwissen in naher Zukunft im Betriebsrat benötigt wird. Das heißt, es muss eine Konfliktlage oder einen betrieblichen Vorfall geben.

Schulungsthemen, die vom Bundesarbeitsgericht als „erforderlich“ eingestuft wurden sind zum Beispiel

  • Geschäftsführung des Betriebsrats
  • Fragen des Akkord- und Prämienlohns
  • Mobbing
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Es gibt also nicht DIE Betriebsrat Schulung, sondern Mitglieder von Betriebsräten können Seminare zu bestimmten Themen besuchen, sofern der Anlass dazu gegeben ist. Weitere Lehrgänge sind zum Beispiel:

  • Abmahnung und Kündigung
  • Arbeitszeit und Zeiterfassung
  • Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung
  • Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten
  • Rechtsprechung und Arbeitsgerichte
  • Rente und Sozialversicherungsrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • DSGVO und Datenschutz im Betriebsbüro
  • Personalmaßnahmen
  • Kontrollaufgaben des Betriebsrats

Was bringt mir die Schulung?

Sie können nur dann Ihre Aufgaben im Betriebsrat erfüllen, wenn Sie über das erforderte Mindestwissen verfügen. Schulungen sind für die Arbeit des Betriebsrates sogar erforderlich, damit dieser seine Arbeit ordnungsgemäß ausführen kann.

Insofern ist diese Schulung für Sie von einem großen Nutzen, da Sie ohne diese im Betriebsrat nicht arbeiten könnten. Im weiteren Sinne bringt es auch insofern etwas, dass Sie mit Ihrer Arbeit im Betriebsrat für bessere Arbeitsbedingungen sorgen und sich für die Belange der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber einsetzen können.

Wer ist die Zielgruppe?

Die Zielgruppe für Schulungen, Seminare und Fortbildungen sind Betriebsräte bzw. Betriebsratsmitglieder.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Außer, dass Sie Mitglied in einem Betriebsrat sein müssen, gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Wie lange dauert eine Betriebsrat Schulung?

Je nach Schulung, Seminarthema und Bildungsanbieter dauert eine Schulung zwischen fünf Stunden und fünf Tagen.

Übrigens: Jedes Mitglied des Betriebsrats hat „während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind.“ (§ 37 BetrVG Abs. 7)

Was kostet die Schulung?

Die Kosten für Betriebsrat Schulungen liegen zwischen 177 Euro und 2.200 Euro. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (mehr dazu im Abschnitt Fördermöglichkeiten).

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Grundsätzlich sind Betriebsräte vom Gesetz mit speziellen Rechten ausgestattet und stehen dadurch unter besonderem Schutz. So hat der Betriebsrat auch ein Recht auf Schulungen, damit er seine Arbeit ausführen kann. Abgesehen davon, dass Betriebsratsmitglieder für Weiterbildungen von der regulären Tätigkeit freigestellt werden, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Schulungen übernehmen – sofern sie verhältnismäßig sind und die Betriebsabläufe durch die Schulungen nicht beeinträchtigt werden.

Der Arbeitgeber hat nicht nur die Kosten für die Schulungen zu tragen, sondern für sämtliches Equipment, Mobiliar und Räumlichkeiten, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Sie erhalten keinen besonderen Abschluss, wenn Sie an einer Betriebsrat Schulung teilgenommen haben.