Bildungsprämie

Wichtiger Hinweis: Auslaufen der Bildungsprämie

Die Vergabe von Gutscheinen für die Bildungsprämie ist zum 31.12.2021 eingestellt worden. Ausgehändigte Gutscheine sind noch sechs Monate nach Ausgabe gültig und können daher noch bis spätestens Juni 2022 bei teilnehmenden Anbietern eingelöst werden.

Was ist die Bildungsprämie? Für wen ist die Bildungsprämie geeignet? Welche Weiterbildungen werden damit gefördert? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen! Finden Sie jetzt raus, ob die Bildungsprämie auch als Förderungsmöglichkeit für Ihre berufliche Weiterbildung in Frage kommt! Hier alle Infos!


Berufliche Weiterbildung wird in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend wichtiger. Nur wenige Menschen arbeiten heutzutage noch über 20 Jahre im gleichen Job und beim gleichen Arbeitgeber. Die Berufswelt liefert viele Herausforderungen und die Anforderungen an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden immer komplexer und vielschichtiger. Auch der Wunsch nach Abwechslung im Berufsalltag und Neuerungen im Job steigt bei Berufstätigen immer stärker an.

Aus diesem Grund boomt der Markt der Weiterbildungen. Doch eine berufliche Weiterbildung kostet in der Regel Geld. Nicht jeder kann sich diese zusätzlichen Ausgaben und Kosten so ohne weiteres leisten. Damit der Wunsch nach Weiterbildung nicht auf der Strecke bleibt, gibt es viele verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Hier erklären wir die Bildungsprämie!

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie wurde im Jahr 2008 ins Leben gerufen, um Berufstätigen den Wunsch nach beruflicher Weiterbildung durch eine öffentliche Förderung finanziell zu erleichtern. Die Bildungsprämie ist eine Initiative der Bundesregierung, um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Chance auf eine berufliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Mit der Bildungsprämie wird eine sogenannte berufsbezogene Weiterbildung gefördert. Dies bedeutet, dass die angestrebte Weiterbildung für die aktuelle Tätigkeit oder für eine geplante neue Tätigkeit relevant sein muss.

Dabei gibt es zwei Varianten der Bildungsprämie:

  1. Den Prämiengutschein (hier übernimmt der Staat 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro)
  2. Den Spargutschein (erlaubt die vorzeitige Entnahme eines angesparten Guthabens aus einer mit Arbeitnehmer-Sparzulage geförderter Ersparnis)

Beide Gutscheine können durchaus miteinander kombiniert werden. Allerdings müssen Sie auch einige Voraussetzungen erfüllen, um die Bildungsprämie vom Staat zu erhalten. Welche das genau sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Für wen ist die Bildungsprämie geeignet?

Die Bildungsprämie des Staates fördert die individuelle berufliche Weiterbildung. Damit kommt sie grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer in Frage, der sich durch eine Fortbildung weiterqualifizieren will und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

In der Regel nutzen Sie dabei die Weiterbildungsförderung der Bildungsprämie mit Hilfe des sogenannten Prämiengutscheins. Dieser Prämiengutschein garantiert Ihnen eine direkte finanzielle Unterstützung. Allerdings sind die Weiterbildungsanbieter, also die Lehranstalten und Institute, nicht verpflichtet, den Prämiengutschein anzunehmen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau, ob die von Ihnen ausgewählte Weiterbildung Prämiengutscheine aus dem Programm der Bildungsprämie akzeptiert.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Bildungsprämie zu erhalten?

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden wollen oder eine Umschulung anstreben, ist die Bildungsprämie der Bundesregierung eine interessante Finanzierungshilfe. Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um die Bildungsprämie zu erhalten:

  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Wochen oder befinden sich momentan in Elternzeit oder Pflegezeit.
  • Das Einkommen, das Sie im Jahr versteuern müssen, beträgt höchstens 20.000 Euro. Wenn Sie verheiratet sind, dürfen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 40.000 Euro verdienen.
  • Sie haben an einer Beratung bei der Prämiengutschein-Beratungsstelle teilgenommen.

Wie sieht die finanzielle Förderung durch die Bildungsprämie aus?

Die Bildungsprämie fördert Ihre berufliche Weiterbildung auf zwei Arten. Einerseits können Sie einen Prämiengutschein erhalten, andererseits gibt es die Möglichkeit eines Spargutscheins.

Der Prämiengutschein meint eine direkte finanzielle Unterstützung bei den Kosten Ihrer Weiterbildung. In diesem Fall übernimmt die Bildungsprämie in Form dieses Prämiengutscheins 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren. Das heißt, der Staat bezahlt die Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten. Allerdings nur bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro.

Die Alternative ist der Spargutschein. Mit einem Spargutschein können Sie teurere und langandauernde Weiterbildungsmaßnamen finanzieren. Dies geschieht sogar unabhängig von den Voraussetzungen, die für den Erhalt des Prämiengutscheins gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz. Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus diesem ersparten Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren geht.

Wie können Sie die Bildungsprämie beantragen?

In ganz Deutschland gibt es Beratungsstellen, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können. Sie müssen zuerst einen Beratungstermin zum Thema Bildungsprämie wahrgenommen haben, bevor Sie diese beantragen können. Die Beratung ist kostenlos.

Um die Bildungsprämie im Zuge dieses Beratungstermins beantragen zu können, müssen Sie ein paar Unterlagen in die Beratungsstelle mitbringen. Diese Unterlagen sind dabei unverzichtbar:

  • Gültiger Personalausweis
  • Aktueller Beschäftigungsnachweis, z.B. Gehaltsabrechnung oder Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweis, z.B. den aktuellen Einkommenssteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung

Im Beratungsgespräch erklären Sie dem zuständigen Mitarbeiter, welche Weiterbildung Sie machen wollen und warum Sie sich für diese Weiterbildung entschieden haben. Der Antrag wird dann direkt vor Ort ausgefüllt und Sie erhalten die Bildungsprämie bzw. den Prämiengutschein bereits bei Ihrem Beratungstermin.

Anschließend können Sie den Prämiengutschein bei der Anmeldung Ihrer Weiterbildung abgeben, dann müssen Sie nur einen Teil der Weiterbildungskosten selbstständig tragen. Sie können die Bildungsprämie einmal pro Kalenderjahr ausgeben.